FAQs - Fragen und Antworten
Fragenkatalog zum Thema COVID-19 Förderung Spielbetrieb von Sportvereinen
Folgender Fragenkatalog wird stetig erweitert und nach Aktualität geordnet. Trotz sorgfältiger Bearbeitung kann es zu Interpretationsspielräumen kommen. Sollten sich diesbezüglich Fragen ergeben, stehen wir Ihnen jederzeit unter der 02742/9005-12597 zur Verfügung. Bitte helfen Sie mit, eine umfassende Kommentierung zu ermöglichen und übermitteln Sie uns Ihre Auslegungsvorschläge bzw. Fragen an post.wst5@noel.gv.at.
Ab wann können Förderanträge eingebracht werden?
Ein Antrag auf "COVID-19 Förderung Spielbetrieb von Sportvereinen" kann bei der Förderstelle ab 01. November 2020 bis 31. März 2021 eingebracht werden.
Stand: 01. November 2020
Ist ein Sportverein, der keinen eigenen Meisterschaftsbetrieb für Kinder und Jugendliche führt und kein Trägerverein einer Nachwuchsspielgemeinschaft ist, antragsberechtigt?
Ja. Beteiligung an einer Nachwuchsspielgemeinschaft in der Saison 2020/2021 reicht als Nachweis der wettkampforientierten Nachwuchsarbeit aus; ebenso reicht es, wenn zumindest 5 NachwuchssportlerInnen des antragstellenden Vereins (EigenbauspielerInnen) unter 18 Jahren (Jugendliche gemäß NÖ Jugendschutzgesetz) in der Reserve und/oder Kampfmannschaft nachweislich gespielt haben (Einsatzminuten).
Stand: 01. November 2020
In welchem Zeitraum werden die Kosten für Heimspiele ohne Zuschauer in der Allgemeinen Klasse anteilig finanziell unterstützt?
Im Zeitraum vom 05. Oktober bis 31. Dezember 2020.
Stand: 01. November 2020
Wie kann ein Antrag auf Bundesförderung aus dem „Non-Profit-Organisationen Unterstützungsfonds“ eingebracht werden?
Für sämtliche Informationen rund um die Antragstellung wurde eine umfangreiche Informationsplattform eingerichtet. Bei weiteren Fragen steht "Service Freiwillige" telefonisch unter 0810 00 10 92 oder per E-Mail zur Verfügung.
Stand: 01. November 2020
Können Förderanträge vor Antrag auf Bundesförderung aus dem „Non-Profit-Organisationen Unterstützungsfonds“ eingebracht werden?
Nein. Die Antragstellung auf COVID-19 Förderung Spielbetrieb von Sportvereinen beim Land Niederösterreich hat eine Bestätigung der Förderbeantragung beim „Non-Profit-Organisationen Unterstützungsfonds“ des Bundes (Förderbewilligung oder –ablehnung) zu enthalten.
Stand: 01. November 2020
Dürfen nach der am Freitag aktualisierten Ampelschaltung von Grün/Gelb auf Orange/Rot Heimspiele mit Zuschauern an dem darauffolgenden Wochenende durchgeführt werden?
Ja. Erst ab dem Folgemontag sind bis auf zwei Ausnahmen (Angehörige von Minderjährigen, die an der Sportveranstaltung teilnehmen; bundesweiter oder internationaler Bewerb im Freiluftbereich, der speziellen Richtlinien zur COVID-19- Prävention unterliegt) keine Zuschauer mehr bei Heimspielen erlaubt. Die Ampelschaltungen werden unter https://corona-ampel.gv.at/ angezeigt und mit den Informationen über bundesweite und regionale Maßnahmen regelmäßig aktualisiert.
Stand: 01. November 2020
Dürfen bei einer Ampelschaltung von Gelb/Rot auf Grün/Gelb bereits am Folgetag wieder Heimspiele mit Zuschauern stattfinden?
Ja.
Stand: 01. November 2020
Wie müssen die Einnahmen aus dem Ticketverkauf im Kalenderjahr 2019 nachgewiesen werden?
Der Nachweis erfolgt durch die Bestätigung des Antragstellers im zu übermittelnden Antragsformular. Bei Bedarf können von der Förderstelle Detailinformationen eingeholt und stichprobenartige Kontrollen zur Prüfung der Nachweise durchgeführt werden.
Stand: 01. November 2020
Kann eine COVID-19 Förderung Spielbetrieb von Sportvereinen beim Land Niederösterreich beantragt werden, wenn zwar eine COVID-19 Sonderförderung gemäß § 14 BSFG 2017- Sportligen COVID-19 Fonds des Bundes beantragt werden könnte, sich der Sportverein jedoch für einen Antrag beim NPO-Fonds (AWS) entschieden hat?
Ja. Nicht zulässig wäre eine COVID-19 Förderung beim Land Niederösterreich, wenn eine COVID-19 Sonderförderung gemäß § 14 BSFG 2017- Sportligen COVID-19 Fonds des Bundes in Anspruch genommen wird. Wenn der Sportverein beim NPO-Fonds (AWS) allerdings eine Förderung beantragt hat, ist eine Beantragung beim Sportligen COVID-19 Fonds nicht mehr zulässig.
Stand: 01. November 2020
Kann eine COVID-19 Förderung Spielbetrieb von Sportvereinen beim Land Niederösterreich auch für Heimspiele im Nachwuchs beantragt werden?
Nein. Heimspiele sind nur förderbar, sofern es sich um Bewerbsspiele (Meisterschaft, Cup) in der Allgemeinen Klasse (Frauen und/oder Herren) handelt, sofern diese zwischen 05. Oktober und 31. Dezember 2020 stattgefunden haben und aufgrund des verordneten Zuschauerverbotes von einem Einnahmenausfall aus dem Ticketverkauf betroffen sind.
Stand: 01. November 2020
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Abteilung Sport Landhausplatz 1, Haus 13 3109 St. Pölten E-Mail: post.wst5@noel.gv.at
Tel.: 02742/9005 - 12597