09.08.2023 | 10:09

Soziale Alltagsbegleitung unterstützt pflege- und betreuungsbedürftige Personen und deren Angehörige

LR Teschl-Hofmeister: Für jene Menschen da, die einen Unterstützungsbedarf oder einfach wenig sozialen Kontakt haben

2018 wurde das Modell der Sozialen Alltagsbegleitung als Pilotversuch in Niederösterreich ins Leben gerufen. Durch die stetig steigende Nachfrage und die positive Resonanz wurde das Modell 2022 in die Regelfinanzierung aufgenommen. „Mit dem Angebot kommen wir dem Wunsch der Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher nach, so lange wie möglich zu Hause alt werden zu können. Die Sozialen Alltagsbegleiterinnen und -begleiter leisten den Betroffenen Gesellschaft, helfen bei alltäglichen Verrichtungen und hauswirtschaftlichen Tätigkeiten oder begleiten sie bei Spaziergängen. Zudem animieren sie zu gemeinsamen Beschäftigungen wie basteln oder kochen und motivieren, wieder stärker am sozialen Leben in ihrer Umgebung teilzunehmen“, so Sozial-Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister.

Wurden 2020 rund 25.000 Einsatzstunden von 31 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für insgesamt 318 pflege- und betreuungsbedürftige Personen geleistet, so stiegen die Zahlen im Jahr 2022 auf über 71.000 Einsatzstunden von 128 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für insgesamt 956 Personen. Im ersten Halbjahr 2023 wurden bereits insgesamt 833 Landsleute betreut. Im Vorjahr wurde dieses Angebot vom Land NÖ mit 1,8 Millionen Euro unterstützt. In diesem Jahr stehen für die soziale Alltagsbegleitung budgetäre Mittel in Höhe von 3,4 Millionen Euro zur Verfügung. „Dieses niederschwellige Angebot hilft den Betroffenen weitgehend eigenständig und länger fit zu bleiben. Das hilft bei der Erfüllung des Wunsches, so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden zu wohnen. Zudem hat das Leistungsangebot der Sozialen Alltagsbegleitung eine positive Auswirkung auf den stationären Pflegebereich“, erklärt Teschl-Hofmeister.

Das Angebot ist nicht auf kurzfristige Einsätze ausgelegt. So beträgt die Mindesteinsatzdauer zwei Stunden und soll sechs Stunden nicht überschreiten. In der Regel können pro Monat 20 Einsatzstunden und pro Jahr bis zu 150 Einsatzstunden mit dem Land verrechnet werden. Im Bedarfsfall kann der Zuschuss für bis zu 40 Stunden pro Monat bzw. 300 Stunden pro Jahr gewährt werden. Die betreute Person hat einen Kostenbeitrag zu leisten. „Unser Ziel ist, dass dieses Angebot in den kommenden Jahren flächendeckend in Niederösterreich etabliert wird“, sagt die Landesrätin.

Angekündigtes Ziel der Niederösterreichischen Landesregierung ist die Einführung einer neuen finanziellen Unterstützung im Bereich der Pflege und Betreuung zu Hause mit dem NÖ Pflege- und Betreuungsscheck ab Oktober 2023. Zur Ausarbeitung entsprechender Richtlinien laufen aktuell Gespräche mit Experten und Expertinnen aus den unterschiedlichsten Organisationen und Wissenschaften, um sämtliche Sichtweisen und wertvolle Inputs aus der Praxis bei der Umsetzung der Maßnahme berücksichtigen zu können. „Daheim vor stationär ist das Motto. Um diesen wünschenswerten Zustand auch weiterhin beibehalten zu können, wollen wir mit unserem Pflege- und Betreuungsscheck künftig die Pflege- und Betreuungsbedürftigen und auch die Angehörigen noch stärker finanziell unterstützen und die Wahlfreiheit bis ins hohe Alter fördern. Die zusätzlichen finanziellen Mittel sollen dazu beitragen, die informelle Pflege und Betreuung von pflege- und betreuungsbedürftigen Personen flexibler und umfassender zu gestalten. Die Sozialen Alltagsbegleiterinnen und -begleiter sind dabei nicht nur eine wichtige Stütze für die Betroffenen, sondern entlasten auch die pflegenden Angehörigen“, so Teschl-Hofmeister.

Pflegebedürftige ab der Pflegegeldstufe 3, die zu Hause gepflegt und betreut werden, sollen pro Jahr zusätzlich 1.000 Euro zur besseren Gestaltung des Alltags und der Pflege erhalten. Gesamtkosten in der Höhe von rund 47 Millionen Euro werden künftig pro Jahr für dieses Vorhaben erwartet. Eine Beantragung soll ab Oktober 2023 beim Amt der NÖ Landesregierung möglich sein.

Weitere Rückfragen: Büro LR Teschl-Hofmeister unter 02742/9005-12655, Mag. (FH) Dieter Kraus, und E-Mail dieter.kraus@noel.gv.at

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