ÖPUL-Naturschutzmaßnahme
Die ÖPUL Naturschutzmaßnahme dient der Erhaltung und Entwicklung landwirtschaftlich genutzter und naturschutzfachlich wertvoller Flächen und Strukturen. Sie soll unter besonderer Berücksichtigung des europäischen Netzwerkes Natura 2000 einen möglichst hohen Standard an Biodiversität sichern und ist flächenbezogen. Für die Teilnahme an dieser Maßnahme ist daher eine naturschutzfachliche Kartierung jedes einzelnen Schlages erforderlich; das bedeutet, dass künftige Naturschutzflächen bereits im Jahr vor der zur Förderung beabsichtigten Beantragung (im MFA) naturschutzfachlich begutachtet (kartiert) werden müssen.
Gemäß der ÖPUL-Sonderrichtlinie sind innerhalb der Maßnahme Naturschutz in den Jahren 2018 bis 2019 prämienfähige Flächenzugänge im Ausmaß von bis zu 50 Prozent auf Basis des MFA 2017, jedenfalls aber bis zu 5 Hektar zulässig. Im Bundesland NÖ findet daher auch im Jahr 2018 eine Bearbeitung möglicher Naturschutzflächen statt.
Landwirte, die bereits die Maßnahme Naturschutz auf ihrem Betrieb haben, können daher ab sofort neue Acker- oder Grünlandflächen zur Bearbeitung und Teilnahme ab MFA 2019 anmelden. Die Anmeldung muss aus organisatorischen Gründen bis spätestens 30.6.2018 mittels vollständig ausgefülltem Anmeldeformular erfolgen, danach einlangende Anträge werden nicht mehr bzw. nur in begründeten Ausnahmefällen angenommen. Ebenso werden nur Schläge bearbeitet, die innerhalb der definierten WF-Gebietskulisse liegen.
Voraussetzung für die Teilnahme mit einer landwirtschaftlichen (Nutz-)Fläche an der Maßnahme Naturschutz ist, dass der Schlag in der sogenannten WF-Gebietskulisse liegt. Diese beinhaltet alle Europaschutzgebiete (Natura 2000), verschiedene Artenschutzgebietskulissen sowie bestimmte entlang des Alpen-Karpaten Korridors liegende Gebiete; es können sowohl Acker- als auch Grünlandflächen aus dieser Kulisse beantragt werden. Die WF-Gebietskulisse kann in Form einer Grundstücksliste bezirksweise eingesehen werden.
Bezirke Amstetten und Waidhofen/Ybbs
Bezirke Bruck/Leitha und Baden
Bezirke Lilienfeld und St. Pölten
Bezirke Horn und Waidhofen/Thaya
Bezirke Gänserndorf und Mistelbach
Bezirke Hollabrunn, Krems und Tulln
Bezirke Wiener Neustadt und Neunkirchen
Bezirke Korneuburg, Mödling und (ehem.) Wien-Umgebung
Nach Bearbeitung der angemeldeten Flächen erhält der Landwirt von der NÖ Landesregierung eine Projektbestätigung für die Beantragung beim nächsten MFA. In dieser sind die einzuhaltenden Pflege- und Bewirtschaftungsauflagen sowie die Prämie angeführt. Die Prämie ergibt sich aus den einzelnen Auflagen, die von mehreren Faktoren abhängig sind; jedenfalls sind gewisse naturschutzfachliche Mindeststandards hinsichtlich Düngung, Nutzungshäufigkeit oder Schnittzeitpunkt einzuhalten, um den Schutz des Biotoptyps bzw. der geschützten Art auf der Fläche zu gewährleisten.
Nicht alle angemeldeten Flächen werden vor Ort besichtigt, ein Großteil wird nur vom Schreibtisch aus bearbeitet. Jedenfalls erhält aber jeder Landwirt, der WF-Flächen zur Bearbeitung angemeldet hat, eine – in der Regel telefonische – Rückmeldung von einem/r Ökologen/in über die für den fraglichen Schlag möglichen Auflagenvarianten.
Wiesen
- höchstens 2 Schnitte (jedenfalls Mahd - keine Stilllegung), Schnittzeitpunktvorgabe, Düngungseinschränkung
Mähweiden
- höchstens 2 Nutzungen, erste Nutzung ist Mahd, keine Vorweide vor dem ersten Schnitt, keine zusätzliche Düngung, keine Zufütterung
Weiden:
- Beweidung bis max. 1 RGVE/ha (bzw. Hutweide 0,5 RGVE/ha), festgelegter Weidezeitraum, keine Zufütterung
Acker mit Wiesen-/Weidenutzung:
- mindestens eine Nutzung (Mahd und Abtransport des Mähgutes oder Beweidung), Schnittzeitpunktvorgabe, Düngungseinschränkung
Ackerstillegung:
- Düngungsverbot, keine Nutzung des Aufwuchses, Pflege in Form von Häckseln/Mulchen oder Grubbern/Pflügen innerhalb eines festgelegten Zeitraumes.
Weitere Informationen: Sonderrichtlinie ÖPUL 2015
Änderungen bestehender Pflegeauflagen sind in begründeten Ausnahmefällen möglich. Ein schriftliches Ansuchen mittels des Formulars „Antrag auf Änderung der Projektbestätigung" ist in solchen Fällen an die Abteilung Naturschutz zu übermitteln.
Falls eine Auflagenänderung nicht dem Mindeststandard des jeweiligen Biotoptyps oder dem Schutzziel auf der Naturschutzfläche entspricht, wird diese abgelehnt. Eine Rückmeldung an den Antragsteller erfolgt.
Detaillierte Informationen erhalten Sie auf Website des BMNT (Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus).
Downloads
- Download: Antrag auf Änderung der Projektbestätigung (pdf, 0.2 MB)
- Download: Anmeldung zur Bearbeitung von neuen Naturschutzflächen im Rahmen des ÖPUL 2015 (pdf, 0.1 MB)
Ihre Kontaktstelle des Landes für Naturschutz
Abteilung Naturschutz Landhausplatz 1, Haus 16
3109 St. Pölten
E-Mail: post.ru5@noel.gv.at
Tel: 02742 / 9005 - 15237
Fax: 02742 / 9005 - 15243