Kundmachung gemäß § 77a Abs. 7 GewO 1994 über die Entscheidung der Genehmigung der IPPC-Anlage

Umdasch GmbH

Von der Bezirkshauptmannschaft Melk wird bekanntgegeben, dass die Entscheidung über die Genehmigung einer in der Anlage 3 Kategorie 2.6. zur Gewerbeordnung 1994 idgF angeführten Betriebsanlage („IPPC-Anlage“), die gewerbebehördliche Genehmigung vom 29.12.2020, Zl. MEW2-BA-16122/005, für die Änderung der Betriebsanlage der Umdasch Group AG, FN 101743y, im Standort 3376 Ennsbach, Gewerbestraße 2, Grundstück Nr. 2901, KG Karlsbach, durch Errichtung einer Pulverbeschichtungsanlage,  von 22.01.2021 bis 08.03.2021 -bei der Bezirkshauptmannschaft Melk, Fachgebiet Anlagenrecht, 3390 Melk, Abt. Karl-Straße 25a, 2. Stock, Zimmer 02.053 während der Amtsstunden zur Einsichtnahme aufliegt; der Inhalt der Entscheidung der Öffentlichkeit auch im Internet (www.noe.gv.at/noe/AlleKundmachungen.html) zugänglich gemacht ist.


Hinweise: Mit Ablauf von zwei Wochen nach dieser Bekanntgabe gilt der Bescheid betreffend die Genehmigung einer IPPC-Anlage auch gegenüber jenen Personen als zugestellt, die sich am Verfahren nicht oder nicht rechtzeitig (§ 42 AVG) beteiligt und deshalb keine Parteistellung erlangt haben. Ab dem Tag der Kundmachung im Internet ist solchen Personen, die glaubhaft machen, dass ihnen ein Beschwerderecht zukommt, Einsicht in den Verwaltungsakt zu gewähren. Werden in einer Beschwerde gegen den Bescheid betreffend die Genehmigung einer IPPC-Anlage Einwendungen oder Gründe erstmals vorgebracht, so sind diese nur zulässig, wenn in der Beschwerde begründet wird, warum sie nicht bereits während der Einwendungsfrist im Genehmigungsverfahren geltend gemacht werden konnten, und der Beschwerdeführer glaubhaft macht, dass ihn am Unterbleiben der Geltendmachung während der Einwendungsfrist kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft. Aufgrund der aktuellen Covid-19 Pandemie ist der Parteienverkehr auf der Bezirkshauptmannschaft Melk derzeit nur mit 
Terminvereinbarung möglich.

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Letzte Änderung dieser Seite: 22.1.2021
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