Medizinische Assistenzberufe
Medizinisch-technischer Fachdienst(MTF)
Berechtigung zur Fortführung von einzelnen Tätigkeiten des medizinisch-technischen Laboratoriumsdienstes, des radiologisch-technischen Dienstes oder des medizinisch-technischen Fachdienstes ohne ärztliche Aufsicht
Allgemeine Informationen
Mit 1. Jänner 2013 ist das Medizinische Assistenzberufe-Gesetz (MABG) in Kraft getreten.
Für einzelne Tätigkeiten des medizinisch-technischen Laboratoriumsdienstes, des radiologisch-technischen Dienstes oder des medizinisch-technischen Fachdienstes ohne ärztliche Aufsicht gelten gemäß § 38 MABG Übergangsbestimmungen, die die Fortführung dieser Tätigkeiten unter bestimmten Bedingungen ermöglichen.
Voraussetzungen
Ausübung einzelner Tätigkeiten des medizinisch-technischen Laboratoriumsdienstes gemäß § 38 Abs. 7 MABG oder des radiologisch-technischen Dienstes gemäß § 38 Abs. 8 MABG oder den medizinisch-technischen Fachdienst ohne ärztliche Aufsicht in den letzten acht Jahren für mehr als 36 Monate.
Nähere Informationen befinden sich in den im Download zur Verfügung gestellten Formularen.
Downloads
- Download: Antrag medizinisch-technischer Fachdienst (pdf, 0.2 MB)
- Download: Beilage - Bestätigung Dienstgeber medizinisch-technischer Fachdienst (pdf, 0.2 MB)
- Download: Informationen gemäß § 38 Abs.2 MABG (pdf, 0.1 MB)
Ihre Kontaktstelle des Landes
Abteilung Sanitäts- und Krankenanstaltenrecht Landhausplatz 1, Haus 15B
3109 St. Pölten
E-Mail: post.gs4@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-15733
Fax: 02742/9005-12785