Medizinische Assistenzberufe

Medizinisch-technischer Fachdienst(MTF)
Berechtigung zur Fortführung von einzelnen Tätigkeiten des medizinisch-technischen Laboratoriumsdienstes, des radiologisch-technischen Dienstes oder des medizinisch-technischen Fachdienstes ohne ärztliche Aufsicht

Allgemeine Informationen

Mit 1. Jänner 2013 ist das Medizinische Assistenzberufe-Gesetz  (MABG) in Kraft getreten.

Für einzelne Tätigkeiten des medizinisch-technischen Laboratoriumsdienstes, des radiologisch-technischen Dienstes oder des medizinisch-technischen Fachdienstes ohne ärztliche Aufsicht gelten gemäß § 38 MABG Übergangsbestimmungen, die die Fortführung dieser Tätigkeiten unter bestimmten Bedingungen ermöglichen.


Voraussetzungen

Ausübung einzelner Tätigkeiten des medizinisch-technischen Laboratoriumsdienstes gemäß § 38 Abs. 7 MABG oder des radiologisch-technischen Dienstes gemäß § 38 Abs. 8 MABG oder den medizinisch-technischen Fachdienst ohne ärztliche Aufsicht in den letzten acht Jahren für mehr als 36 Monate.

Nähere Informationen befinden sich in den im Download zur Verfügung gestellten Formularen. 

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Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Sanitäts- und Krankenanstaltenrecht
Landhausplatz 1, Haus 15B
3109 St. Pölten
E-Mail: post.gs4@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-15733
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Letzte Änderung dieser Seite: 12.1.2022
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