Zuschuss zu den Sozialversicherungsbeiträgen
Förderung für hauptberuflich in der Land- und Forstwirtschaft beschäftigte Angehörige.
Die NÖ Landesregierung hat am 21. 12. 2010 eine Anpassung der Richtlinie für die Gewährung eines Zuschusses des Landes Niederösterreich zu den Sozialversicherungsbeiträgen für hauptberuflich beschäftigte Angehörige in der Land- und Forstwirtschaft beschlossen. Sie ist die Basis für die Beurteilung der Ansuchen für das Jahr 2020.
Fördervoraussetzungen
Die Fördervoraussetzungen entnehmen Sie bitte dem beiliegenden Merkblatt 2021.
In den für die Förderungsberechtigung maßgeblichen Beschäftigungszeiten muss für den Angehörigen eine Pflichtversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung nach dem BSVG bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen bestanden haben.
Antragstellung und Abwicklung
Die Abwicklung der Förderung erfolgt durch das Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Landwirtschaftsförderung.
Die Antragstellung ist elektronisch einzubringen. Die Details sind dem Merkblatt zu entnehmen. Die Antragstellung ist im Jahr 2021 von 4. Jänner 2021 bis 30. September 2021 für das Jahr 2020 möglich. Danach erfolgt ein Abgleich mit den Daten der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen und die Prüfung der Anträge bezüglich Versicherungsmonate und Qualifizierungsnachweis. Die erforderlichen Qualifizierungsnachweise sind durch Zeugniskopien zu erbringen.
Downloads
- Download: Verpflichtungserklärung-SVS-Zuschuss (doc, 0.1 MB)
- Download: Sonderrichtlinie (doc, 0.1 MB)
- Download: SVS-Merkblatt 2021 (doc, 0.1 MB)
Ihre Kontaktstelle des Landes für den SVS-Zuschuss
Abteilung Landwirtschaftsförderung Landhausplatz 1, Haus 12
3109 St. Pölten E-Mail: post.lf3@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-12984
Fax: 02742/9005-13535