Digitalisierung und Direktvermarktung
- Unterstützung der bäuerlichen Direktvermarktung durch technische Nachrüstungen in Richtung Bezahlung, Absicherung, Qualitätssicherung und Automatisation.
- Unterstützung für den Ankauf der Ausrüstung zum Aufbau von mobilen Schlachtmöglichkeiten für landwirtschaftliche Betriebe.
- Finanzielle Hilfestellung für die Digitalisierung am Hof durch die Unterstützung von Kleininvestitionen für spezielle agrarische Anwendungen und die Nutzung zur Erhöhung der Sicherheit und zur Erleichterung von Kontrollen.
- Unterstützung entlegener Betriebe bei der Schaffung eines sicheren Handy-Empfanges und zur Verbesserung des Internet-Zuganges für den Betrieb.
Natürliche und juristische Personen, die einen landwirtschaftlichen Betrieb im eigenen Namen und auf eigene Rechnung bewirtschaften (der Betriebssitz ist in Niederösterreich).
- Technische Geräte und Software für Direktvermarktungsläden: Überwachungs- und Kontrollsysteme, Bezahl-, Qualitäts- und Betriebssicherungssysteme, Softwareprogramme, Automaten, ....
- Investitionen für die mobile Schlachtung; Kleininvestitionen zur Durchführung der Schlachtung und zur Ermöglichung eines gesetzeskonformen Transportes zum Schlachthof. Fahrzeuge können nicht berücksichtigt werden.
- Verstärkerantennen für entlegene landwirtschaftliche Betriebe, die keine leistungsfähige Internet- und Handyanbindung haben.
- Kleininvestitionen zur Digitalisierung am landwirtschaftlichen Betrieb;
- landwirtschaftsspezifische Hard- und Software, aber keine allgemeine Standardausstattung (Handy, Laptop, Tablet, Monitor, Drucker, …), keine laufenden Kosten und Anschlussgebühren.
- Kleininvestitionen für Sicherheits- und Kontrollsysteme; technische Geräte und Anlagen zur Einbruchs- und Diebstahlsicherung, zum Überwachen der Tiere etc.
Förderfähige Kosten: 3.000 bis max. 15.000 Euro.
Abweichend davon hat der Fördergegenstand Verstärkerantennen für entlegene Betriebe ein Mindestinvestitionsvolumen von 300 Euro.
Der Betrieb muss die Voraussetzungen gemäß Verordnung (EU) Nr. 2019/316 (agrarisches De-minimis) bzw. für Investitionen in die Direktvermarktung gemäß Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 (allgemeines De-minimis) erfüllen.
Der Investitionszuschuss beträgt max. 25% der förderfähigen Kosten.
Abweichend davon wird der Fördergegenstand Verstärkerantennen für entlegene Betriebe mit 50% jedoch max. 500 Euro je Anlage bezuschusst.
Bei Ausschöpfung des budgetierten Finanzrahmens durch die eingelangten Förderungsanträge kann es zu Kürzungen bzw. Nichtauszahlung der Förderung kommen.
Förderanträge können bis spätestens 30. November 2023 gestellt werden.
Für die Fördergegenstände
- 4.1. Technische Geräte und Software für Direktvermarktungsläden
- 4.2. Investitionen für die mobile Schlachtung
- 4.4. Kleininvestitionen zur Digitalisierung am landwirtschaftlichen Betrieb
- 4.5. Kleininvestitionen für Sicherheits- und Kontrollsysteme
hat die Antragstellung online unter https://digitalisierung-direktvermarktung.at zu erfolgen.
Für den Fördergegenstand „4.3. Verstärkerantennen für entlegene Betriebe“ ist das Formular „Förderansuchen Zuschuss Verstärkerantennen Mobilfunk/Internet“ (siehe Downloads) ausgefüllt und unterschrieben mit den erforderlichen Beilagen an die Förderabwicklungsstelle LF3 zu übermitteln.
Dem dazugehörigen Informationsblatt (siehe Downloads) können nähere Details zur Förderabwicklung entnommen werden.
Downloads
- Download: Förderansuchen Zuschuss Verstärkerantennen Mobilfunk/Internet (pdf, 0.2 MB)
- Download: Info zur Abwicklung der Förderung von Verstärkerantennen für entlegene landwirtschaftliche Betriebe (doc, 0.1 MB)
- Download: Richtlinie Digitalisierung und Vermarktung (pdf, 0.3 MB)
Ihre Kontaktstelle des Landes
Abteilung LF3 Landhausplatz 1, Haus 12 3109 St. Pölten E-Mail: post.lf3@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-12839
Fax: 02742/9005-13535