Feuerzeuge
Feuerzeuge müssen eine Kindersicherung aufweisen
Kinder verursachen immer wieder Unfälle oder Brände mit Feuerzeugen, die pro Jahr für bis zu 40 Todesfälle in der EU verantwortlich sind. Nach internationaler Erfahrung sinkt die Zahl der entsprechenden Unfälle durch eine Kindersicherung um mehr als 50%.
Verboten ist:
- das In-Verkehr-Bringen jeglicher Feuerzeuge in einer Aufmachung, die für Kinder besonders attraktiv ist „Feuerzeuge mit Unterhaltungseffekt" - etwa in Form von Modellautos oder mit Cartoon-Figuren etc.
- das In-Verkehr-Bringen von Billig-Feuerzeugen ohne Kindersicherung.
Es gibt eine Reihe von Kindersicherungen am Markt:
- bei Reibrädern ist es meist eine Lasche, die über das Rad gelegt wird;
- sechseckiges Rad;
- bei Piezo-Feuerzeugen kann es ein Extra-Schalter sein, der vor dem Zünden gedrückt werden muss;
- auch eine starke Feder (hoher Kraftaufwand) ist bei Piezo-Feuerzeugen eine gängige Lösung
Die Kindersicherung bietet keinen 100%igen Schutz - Kinder ab 5 Jahren können sie bereits problemlos bedienen. Es gilt daher: Feuerzeuge müssen außerhalb der Reichweite von Kindern verwahrt werden.
„Höherwertige Feuerzeuge" brauchen keine Kindersicherung. „Höherwertige Feuerzeuge" (reparierbar, nachfüllbar, für eine Lebensdauer von mehr als fünf Jahren konzipiert) werden besser verwahrt und machen überdies nur einen verschwindend geringen Marktanteil aus.
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