Prüfungstermin für „Kleintransporteure“ mit Kraftfahrzeugen oder solchen mit Anhängern zwischen 2 500 kg und 3 500 kg hzGg
Prüfung für das Güterbeförderungsgewerbe gemäß § 16 Abs. 5 der Berufszugangs-Verordnung Güterkraftverkehr für Prüfungswerber, die die Prüfung für das Gewerbe gemäß § 1 Abs. 1 Z 3 des Güterbeförderungsgesetzes 1995 („Kleintransporteure“ mit Kraftfahrzeugen oder solchen mit Anhängern zwischen 2 500 kg und 3 500 kg hzGg) ablegen möchten.
Gemäß § 16. Abs. 5 der Berufszugangs-Verordnung Güterkraftverkehr, BGBl. Nr. 221/1994, in der Fassung BGBl. II Nr. 191/2022, wird für die Ablegung der
- Prüfung zum Nachweis der fachlichen Eignung für das Güterbeförderungsgewerbe
beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, Abteilung Anlagenrecht, ein
- Prüfungstermin für die Zeit vom 15. Mai 2023 bis 26. Mai 2023 für
- Kandidaten, die im Zeitraum von 5 Monaten vor dem 21. Mai 2022 ohne Unterbrechung ein Unternehmen derselben Art geleitet haben, ausgeschrieben.
Ansuchen um Zulassung zu dieser Prüfung sind bis spätestens 03. April 2023 (ha. einlangend) beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, Abteilung Anlagenrecht, Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten, einzubringen. Um eine rechtzeitige Einladung zu ermöglichen, ist auch eine elektronische Zustelladresse bekannt zu geben.
Dem Ansuchen sind folgende Unterlagen (in Kopie) anzuschließen:
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde (falls der Familienname geändert worden ist)
- Angaben zum Hauptwohnsitz
- Staatsbürgerschaftsnachweis
Weiters sind Angaben dazu zu machen, die belegen, dass
- im Zeitraum von 5 Monaten vor dem 21. Mai 2022 ohne Unterbrechung ein Unternehmen derselben Art geleitet worden ist.
- Eine E-Mail – Adresse, an die die Prüfungseinladung zugestellt werden kann, ist anzugeben.
Dem Ansuchen sind gegebenenfalls auch Nachweise über diejenigen Prüfungen und Schulabschlüsse anzuschließen, die allenfalls den Entfall einzelner Sachgebiete der Befähigungsprüfung rechtfertigen.
HINWEIS: Für Bewerber, die eine Konzession für den Güterverkehr gemäß § 1 Abs. 1 Z 3 des Güterbeförderungsgesetzes 1995 beantragen und die nachweisen können, dass sie in dem Zeitraum von 5 Monaten vor dem 21. Mai 2022 ohne Unterbrechung ein Unternehmen derselben Art geleitet haben, ist die Prüfung der fachlichen Eignung nur schriftlich, aber in vollem inhaltlichen Umfang abzulegen.
Ihre Kontaktstelle des Landes
Abteilung Anlagenrecht Landhausplatz 1, Haus 14 3109 St. Pölten E-Mail: post.wst1@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-15390
Fax: 02742/9005-13625