Wohnbauförderung Heizkesseltausch

Raus aus Gas und Öl in Niederösterreich

Das Land Niederösterreich unterstützt mit dem NÖ Wohnbaumodell nicht nur den Neubau, auch die Sanierung bestehender Gebäude ist ein sehr wichtiges Thema.

Förderung für Heizkesseltausch! Jetzt bis zu 3000 Euro sichern.
© Land NÖ

Mit der NÖ Wohnbauförderung ist es leicht Geld und Energie zu sparen, denn für den Austausch von Heizungsanlagen auf Basis fossiler Brennstoffe oder von ineffizienten Heizungsanlagen auf Heizsysteme mit erneuerbaren Energieträgern und auf Fernwärmeanschlüsse aus erneuerbaren Quellen können Sie einen Direktzuschuss erhalten. 

Diese Maßnahme wird bei fertiggestellten Ein- oder Zweifamilienhäusern bzw. bei fertiggestellten Reihenhäusern gefördert.

Der Ersatz von Heizungsanlagen auf der Basis fossiler Brennstoffe (Öl- oder Gaskessel bzw. Gastherme) und der Ersatz von ineffizienten Heizungsanlagen auf der Basis biogener Brennstoffe (Festbrennstoffkessel/Allesbrenner) durch Heizungsanlagen, die mit biogenen Brennstoffen oder mit Alternativenergie betrieben werden; das sind

Heizsysteme auf Basis fester biogener Brennstoffe, die der österreichischem Umweltzeichenrichtlinie UZ 37 entsprechen.

  • Pelletsheizanlagen
  • Hackgutheizanlagen
  • Stückholzkessel mit Pufferspeicher
  • Ganzhausheizungen mit Pufferspeicher (Kachelofen mit wassergeführter Zentralheizung)

Weiterführende Links - Informationen zu förderungsfähigen Kesseln (analog der Bundesförderung)

Liste der förderungsfähigen Pelletskessel  

Liste der förderungsfähigen Stückholzkessel  

Liste der förderungsfähigen Hackgutkessel  

Liste der förderungsfähigen Kombikessel Pellets/Stückholz 

Liste der förderungsfähigen wassergeführten Pelletkaminöfen (Pelletskessel)


elektrisch betriebene Wärmepumpenanlagen, die das European Heat Pump Association (EHPA) Gütesiegel haben. Die Vorlauftemperatur des Wärmeabgabesystems (z.B. Radiatoren) darf 40° bei Normaußentemerperatur nicht überschreiten.

  • Luft/Wasserwärmepumpe
  • Sole/Wasserwärmepumpe
  • Wasser/Wasserwärmepumpe
  • Wärmepumpe mit Direktverdampfer

Förderfähige Wärmepumpen

Wärmepumpen mit GWP unter 1500

Wärmepumpen mit GWP über 1500 bis 2000

ACHTUNG! Diese Geräte sind in der Förderungsaktion Sauber Heizen für Alle nicht förderungsfähig.

Fernwärmeanschlüsse, bei denen mindestens 80% der Wärme aus erneuerbaren Quellen stammen müssen

Umeltzeichen und EHPA-Logo
Umweltzeichen und EHPA-Logo© BMLFUW/European Heat Pump Association AISBL (EHPA)

Für den Ersatz von Heizungsanlagen auf Basis fossiler Brennstoffe (z.B. Öl- oder Gaskessel bzw. Gasthermen) durch Heizungsanlagen, die mit biogenen Brennstoffen oder mit Alternativenergie betrieben werden, kann ein Zuschuss zu den anerkannten Investitionskosten in der Höhe von 20% gewährt werden, jedoch maximal € 3.000,-. 

Allesbrenner, die nachweislich überwiegend mit Kohle oder Koks betrieben wurden gelten als Heizungsanlagen auf Basis fossiler Brennstoffe.

Für den Ersatz eines ineffizienten mit biogenen Brennstoffen betriebenen Festbrennstoffkessels/Allesbrenner durch Heizungsanlagen mit biogenen oder alternativen Energieträgern, kann ein Zuschuss zu den anerkannten Investitionskosten in der Höhe von 20% gewährt werden, jedoch maximal € 1.000,-. 

Förderbar sind Heizungsanlagen, die ab 1. Jänner 2022 installiert, fertiggestellt und in Betrieb genommen wurden/werden.

Ansuchen können online beantragt werden. 

Das Online-Ansuchen kann erst nach Fertigstellung und Inbetriebnahme der Heizungsanlage eingebracht werden.

Dieser Zuschuss kann pro Maßnahme innerhalb von 10 Jahren nur einmal gewährt werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung der Förderung.

Ein Ansuchen um Förderung können natürliche Personen – wie EigentümerInnen, MiteigentümerInnen, Bauberechtigte und MieterInnen – stellen.

Das Wohnhaus, dessen Heizungsanlage gefördert wird, muss mit Hauptwohnsitz bewohnt werden. 

Die zu ersetzende Heizungsanlage muss vollständig entfernt und nachweislich entsorgt werden. Siehe Beilage Raus aus Gas und Öl in NÖ.

Lassen Sie die Beilage „Raus aus Gas und Öl in NÖ“ vom befugten Unternehmen ausfüllen, ausdrucken und unterfertigen. Die unterfertigte Beilage scannen, zwischenspeichern und im Zuge des Online-Ansuchens hochladen. 

Falls sie Hilfe bei der Online-Antragstellung benötigen, unterstützen wir Sie gerne entweder direkt in der Servicestelle in St. Pölten:

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Wohnungsförderung
Landhausplatz 1/Haus 7A
3109 St. Pölten.

oder Sie wenden sich an eine unserer dezentralen Dienststellen.

Diese finden Sie an den folgenden Bezirkshauptmannschaften:

Hier erfahren Sie sämtliche Details zur Förderungsaktion "raus aus Gas und Öl" des Bundes.  

Hier kommen Sie direkt zur Online-Registrierung "raus aus Gas und Öl" für Private 2021/2022.  

Für etwaige Fragen zur Förderungsaktion des Bundes steht Ihnen das Serviceteam "raus aus Öl" zur Verfügung.  

Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Türkenstraße 9, 1090 Wien
Tel.: 01/31 6 31-735
E-Mail: heizung@kommunalkredit.at

Einkommensschwache Haushalte in Ein- oder Zweifamilienhäuser und Reihenhäuser können bis zu 100% der anrechenbaren Umstiegskosten erhalten.

SAUBER HEIZEN FÜR ALLE

Diese neue Förderaktion ermöglicht es einkommensschwachen Haushalten die Umstellung ihres Heizsystems von fossilen (nicht erneuerbaren) Energieträgern (zB. Öl und Gas) auf Heizsysteme mit erneuerbaren Energieträgern (zB. Holzpellets, Wärmepumpen oder biogene Fernwärme) durchzuführen.

Es handelt sich hierbei um eine gemeinsame Förderung des Landes Niederösterreich und des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie.

Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen, um eine Förderung beantragen zu können?

  • Natürliche Personen mit Hauptwohnsitz, die Eigentümer des zu fördernden Gebäudes sind (Meldestichtag 31.12.2021) und die ein bestimmtes Nettoeinkommen nicht überschreiten
  • Nettoeinkommen bis € 1.554,- (zwölf Mal) für einen Einpersonenhaushalt bis zu 100% Förderung
  • Nettoeinkommen bis € 1.808,- (zwölf Mal) für einen Einpersonenhaushalt bis zu 75% Förderung
  • Bei Mehrpersonenhaushalten erhöhen sich die Einkommensgrenzen wie folgt:
    • + 50% für jeden zusätzlichen Erwachsenen und
    • + 30% für jedes zusätzliche Kind (bis zum vollendeten 14. Lebensjahr)

Was wird gefördert?

Ersatz des bestehenden Öl-, Gaskessels, einer Gastherme oder eines Allesbrenners durch eine Heizungsanlage auf Basis fester biogener Brennstoffe (nur Holzprodukte), eine elektrisch betriebene Wärmepumpe oder ein Fernwärmeanschluss. Details zu den förderbaren Heizsystemen entnehmen Sie dem Informationsblatt.

Wieviel Förderung kann ich bekommen?

  • € 3.500,- Basis Landesförderung
  • bis zu € 7.500,- Basis Bundesförderung
  • + ZUSATZFÖRDERUNG „SAUBER HEIZEN FÜR ALLE“

  • Sie können sich bis zu 100% der anrechenbaren Investitionskosten sichern
  • Die Förderung erfolgt in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionszuschusses
  • Dieser Zuschuss variiert je nach verwendetem Heizungssystem zwischen € 22.188,- (Luft/Wasser/Wärmepumpe) und € 32.563,- (Erdwärme oder Wasserwärmepumpen) und setzt sich aus Landes-, Bundes- und Zusatzförderung aus Bundesmitteln zusammen. Details zu den förderfähigen Kosten entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt.

Wie erfolgt der Ablauf dieser Förderung?

  • Online-Registrierung mit den erforderlichen Unterlagen (Haushaltsbestätigung, Grundbuchsauzug) auf Online-Registrierung „Sauber Heizen für Alle“ für Private 2023 unter https://www.meinefoerderung.at/webforms/sauheiz
  • Einkommensprüfung durch Land NÖ mit anschließender Energieberatung (wird durch Land NÖ veranlasst)
  • Nach positiver Energieberatung und Einholung eines Angebotes bei einem Installationsunternehmen erfolgt die Online-Antragstellung bei der Bundesförderstelle KPC (entsprechender Link wird von KPC übermittelt)
  • Der Baubeginn ist bereits nach erfolgter Antragstellung bei der KPC möglich
  • Nach positiver Antragsprüfung durch die KPC erfolgt die Genehmigung der Förderungen beim Bund und Land NÖ
  • Ausstellung des Förderungsvertrages durch die KPC und Zusicherung seitens des Landes NÖ
  • Innerhalb von 12 Monaten ab Annahme des Fördervertrages bzw. der Zusicherung ist bei der KPC die Endabrechnung vorzulegen.
    Dazu sind eine Inbetriebnahmebestätigung des Heizungssystems, das ausgefüllte und unterfertigte Endabrechnungsformular und alle Rechnungen für den Tausch des Heizungssystems anzuschließen.
  • Nach positiver Prüfung der Endabrechnung erfolgt die Auszahlung der Förderungen durch die KPC und dem Land NÖ
Online-Ansuchen: Raus aus Gas und Öl in NÖ
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Ihr Kontakt zum Thema Wohnbauförderung

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Wohnungsförderung
Landhausplatz 1, Haus 7a 3109 St. Pölten E-Mail: post.f2auskunft@noel.gv.at 
Tel: 02742/22133 
Fax: 02742/9005-15800
Letzte Änderung dieser Seite: 13.1.2023
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