FFH - Gebiet Wachau
Begutachtungsverfahren
Gemäß § 9 Abs. 3 und 4 des NÖ Naturschutzgesetzes sind die Natura 2000-Gebiete durch Verordnung der Landesregierung zu besonderen Schutzgebieten mit der Bezeichnung "Europaschutzgebiet" zu erklären. Die NÖ Landesregierung beabsichtigt, die Verordnung über die Europaschutzgebiete (LGBl.5500/6-4), um die FFH-Gebiete "Waldviertler Teich-, Heide- und Moorlandschaft", "March-Thaya-Auen", "Donau-Auen östlich von Wien", " Wachau", "Weinviertler Klippenzone", "Kamp- und Kremstal", Thayatal bei Hardegg", Westliches Weinviertel", "Steinfeld", "Pannonische Sanddünen", "Hundsheimer Berge", "Bisamberg", "Tullnerfelder Donau-Auen", "Strudengau - Nibelungengau", "Machland Süd", "Niederösterreichische Alpenvorlandflüsse" und "Feuchte Ebene - Leithaauen" zu erweitern. Der Begutachtungstext liegt auf.
Zur besseren Darstellung stellen wir Ihnen eine Übersichtskarte sowie Detailkarten des geplanten Europaschutzgebietes "Wachau" mit der Darstellung des Grenzverlaufs zur Verfügung. Sie kommen zum gewünschten Gebiet, indem Sie in der Tabelle die Karten in der gesuchten Gemeinde wählen.
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Naturschutz
Mag. Karl Hiesberger E-Mail: post.ru5@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-15263, Fax: 02742/9005-15220
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 16

