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in Niederösterreich 
Ein Mann der ein Buch und einen Kugelschreiber in Händen hält

Systematik des Landesgesetzblattes für das Land Niederösterreich

Das Landesgesetzblatt für das Land NÖ besteht aus auswechselbaren Blättern (Lose-Blatt-Sammlung) und ist systematisch gegliedert.

Dieses System garantiert, dass

  • alle Rechtvorschriften übersichtlich geordnet und sachlich gegliedert sind,
  • Änderungen von Rechtsvorschriften (Novellen, Druckfehlerberichtigungen, usw) in den bestehenden Text eingefügt werden und so stets die gesamte Rechtsvorschrift in der aktuellen (letztgültigen) Fassung enthalten ist,
  • trotzdem aber auch ein historischer Rechtszustand genau ermittelt werden kann.

Falls Sie eine Rechtsvorschrift aus dem Landesgesetzblatt für das Land Niederösterreich zitieren, ersuchen wir Sie folgende Zitierregel einzuhalten:

  • Titel oder Kurztitel oder Buchstabenabkürzung und
  • die Fundstelle

müssen angegeben werden d.h.:

Soll auf NÖ Landesvorschriften dynamisch verwiesen werden, so muss die Fassungsbezeichnung entfallen (z.B.LGBl.0001). Soll auf NÖ Landesvorschriften statisch verwiesen werden, so muss die Fassungsbezeichnung an die Gliederungszahl angefügt werden (z.B.LGBl.0001-13).

Das Beschlussdatum wird nicht zitiert.




WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Ihre Kontaktstelle des Landes

Amt der NÖ Landesregierung
Landesamtdirektion/Verfassungsdienst


E-Mail: post.lad1@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-12325,13503, Fax: 02742/9005-13620

3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 3

Lageplan, Adressen aller Dienststellen



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Letzte Änderung dieser Seite: 11.09.2007