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12.02.2018 | 08:06

Umfassendes Deregulierungs-Paket seit 1. Februar in Kraft

LH Mikl-Leitner: NÖ als Zukunftsland mit Hausverstand vorantreiben

Seit dem 1. Februar 2018 ist ein umfassendes Deregulierungspaket im Sinne einer bürgerfreundlichen und transparenten Verwaltung und Gesetzgebung in Kraft getreten. „Die Verwaltung muss einfach, effizient und elektronisch sein. Dazu zählt auch der laufende Abbau von bürokratischen Hürden, die eine Belastung für Betriebe und unsere Landsleute darstellen. Mein Ziel bleibt, Niederösterreich als Zukunftsland mit Hausverstand voranzutreiben. Und dabei werden wir uns vor allem die technischen Fortschritte zunutze machen“, betont Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner dazu.

 

Das neue Deregulierungspaket für Niederösterreich fügt sich in eine Reihe von bereits gesetzten Maßnahmen ein. So wurde beispielsweise bereits im Mai 2017 der Entfall von Bauverhandlungen beschlossen und dafür klare Verfahrensregelungen für die Verständigung der Parteien und Nachbarn geschaffen. Das kommt allen Häuslbauern zugute. Darüber hinaus können Wirtschafts- und Tourismusförderungen seit 1. Oktober 2017 von der Antragsstellung bis zur Förderauszahlung online über die Landeshomepage abgewickelt werden. Eine Digitalisierungsoffensive, die den Unternehmer/innen Kosten und Zeit erspart. Und seit dem Sommersemester 2016 können Förderanträge für Semestertickets online gestellt werden. 30.000 Studierende nutzen diese Möglichkeit jährlich.

 

Mit 1. Februar 2018 sind nun die nächsten Schritte in Kraft getreten. Das Deregulierungspaket umfasst im Wesentlichen die Beseitigung von über 80 Vorschriften, den Ausbau des E-Governments, die Möglichkeit, gewisse Verfahren bewilligungsfrei zu stellen, sowie die Errichtung einer Ombudsstelle für Betriebsanlagengenehmigungen.

 

Die Maßnahmen umfassen im Detail etwa die Beseitigung von Vorschriften, die sich in der Praxis als nicht notwendig erwiesen haben, so wurden im Zuge einer Sammelnovelle 80 Bestimmungen in 24 Landesgesetzen geändert bzw. aufgehoben. Weiters wird das E-Government in der Landesverwaltung ausgebaut. In bestimmten Verfahren ist es nun nicht mehr nötig, erforderliche Urkunden selbst vorzulegen, wenn diese von der Behörde über ein elektronisches Register abgerufen werden können. Das gilt etwa für Bauverfahren, wo die Behörde die Abfrage im Grundbuch vornimmt, wodurch die Vorlage eines Grundbuchsauszuges entfällt. Das erspart Zeit, Geld und Behördenwege.

 

Ebenso zählt die Ermächtigung, dass in bestimmten Landesgesetzen die Landesregierung gewisse Vorhaben durch Verordnung bewilligungsfrei stellen kann, dazu. Dadurch kommt es zu einer Reduktion von Verfahren und somit auch von Verwaltungskosten. Beispielsweise kann etwa in Zukunft – natürlich unter Beachtung von Sicherheitsaspekten – auf die vorherige Genehmigung bestimmter Erzeugungsanlagen verzichtet werden. Als Vorbild dient die Möglichkeit der Genehmigungsfreistellung für gewisse Betriebsanlagen in der Gewerbeordnung, dadurch konnte die Zahl der Betriebsanlagengenehmigungsverfahren um 20 Prozent gesenkt werden. Auch die Ombudsstelle für Wirtschaftstreibende zu Betriebsanlagen als eine zentrale Koordinations-Stelle im Land Niederösterreich gehört zum Deregulierungs-Paket. Dabei geht es darum, dass kein Verfahren zu lange dauern soll. Aus diesem Grund  können sich Wirtschaftstreibende als besondere Service-Einrichtung an die Ombudsstelle für Betriebsanlagen beim Land NÖ (02742/9005-13549) wenden, wenn das Verfahren länger als drei Monate ab Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen dauert.

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