29.06.2017 | 13:04

Wirtschafts-Landesrätin Bohuslav zur 3. Piste: „Entscheidung des Verfassungsgerichtshof ist positiv für den Standort Niederösterreich“

Negative Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts für eine dritte Start- und Landebahn am Flughafen Wien wurde aufgehoben

„Die heutige Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs, die negative Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts für eine dritte Start- und Landebahn am Flughafen Wien aufzuheben, ist positiv für den Wirtschaftsstandort Niederösterreich und Österreich. Ich hoffe, dass die Neubewertung durch das Bundesverwaltungsgericht rasch erfolgt und ebenfalls positiv für die Errichtung der dritten Piste ausgehen wird. Denn jede weitere Verzögerung schadet dem Unternehmen und dem Standort Niederösterreich“, erklärt Wirtschafts-Landesrätin Petra Bohuslav.

„Der vorgesehene Ausbau des Flughafens würde nicht nur bestehende Arbeitsplätze sichern, sondern bringt auch weitere Jobs in die Region und sichert den Wirtschaftsstandort Ostösterreich ab. Denn ein erfolgreicher Standort braucht gute internationale Verbindungen in alle Welt“, hält Landesrätin Bohuslav fest.

Nähere Informationen: Büro LR Bohuslav, Christoph Fuchs, Telefon 02742/9005-12322, E-Mail c.fuchs@noel.gv.at

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