Sozialhilfe nach dem NÖ Sozialhilfe Ausführungsgesetz (NÖ SAG) - Anträge und Formulare

In Ausführung der Bestimmungen des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes, das am 01.06.2019 in Kraft getreten ist, hat der Landtag von Niederösterreich am 13.06.2019 das NÖ Sozialhilfe-Ausführungsgesetz (NÖ SAG) beschlossen. Dieses Gesetz ist am 01.01.2020 in Kraft getreten.

Die Sozialhilfe nach dem NÖ SAG umfasst Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur Befriedigung des Wohnbedarfs für Menschen, die in eine finanzielle Notlage geraten sind, sich ihren Lebensunterhalt mit eigenen Mitteln (Einkommen, Vermögen) nicht mehr leisten können und diesen auch nicht von anderen Personen und Einrichtungen erhalten.  

Für Personen, die nur mit minderjährigen und ihr gegenüber unterhaltsberechtigten Personen in einer Haushaltsgemeinschaft leben (Alleinerziehende) sind zur weiteren Unterstützung des Lebensunterhalts Zuschläge vorgesehen. Die Höhe der Zuschläge ist von der Anzahl der Kinder abhängig und degressiv gestaffelt.

Weiters ist für Personen mit Behinderung ein Zuschlag zur weiteren Unterstützung des Lebensunterhalts vorgesehen. Der Zuschlag gebührt Inhabern eines Behindertenpasses des Sozialministeriumsservice. Dies sind in der Regel Personen, die einen Grad der Behinderung oder einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 50 %  aufweisen.

Dokumente der Sozialhilfe nach dem NÖ SAG:

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Letzte Änderung dieser Seite: 1.1.2022
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