04.12.2017 | 11:53

Sonderkommission zur Aufklärung der Darstellung von Missständen in einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe

Schnabl: Es muss unser Anliegen sein, dass Kinder und Jugendliche in Sicherheit und Geborgenheit aufwachsen

Landesrat Franz Schnabl und Reinfried Gänger, Leiter der Abteilung für Kinder- und Jugendhilfe beim Amt der NÖ Landesregierung, informierten heute im Rahmen einer Pressekonferenz in St. Pölten über die Einsetzung einer Sonderkommission zur Aufklärung der Darstellung von Missständen in einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe.

„Diese Darstellungen von Missständen in einer Kinder- und Jugendeinrichtung erfordern vollständige Aufklärung und rasches Handeln“, sagte Landesrat Schnabl. „Die in den Raum gestellten grausamen Einzeltaten haben in einer Unterbringung des Landes nichts verloren. Es gibt aber auch die Verpflichtung, besondere Sensibilität an den Tag zu legen und darauf zu achten, dass bei der Aufarbeitung keine Retraumatisierung erfolgt“, betonte er. Dieses Thema eigne sich sicher nicht, „um politisches Kleingeld zu wechseln, weil das Kinderwohl über alles geht“, so Schnabl.

„Zu einer fundierten Aufklärung gehört es, eine möglichst objektive Untersuchungsgruppe einzurichten. Für die Kommission wurde Familien-und Frauenanwältin Simone Metz sowie Gabriele Fischer, Leiterin der Kinderpsychiatrie an der medizinischen Universität in Wien, gewonnen“, informierte Schnabl. „Es muss unser Anliegen sein, dass die Kinder und Jugendlichen in Sicherheit und Geborgenheit aufwachsen können und individuell die bestmögliche Therapie erhalten“, so der Landesrat. Die Kommission habe mehrere Aufgaben. „Erstens werden alle Informationen und Unterlagen gesichtet und daraus resultierend eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft verfasst. Als zweite Maßnahme wird eine Hotline bei der Kommission eingerichtet, jedem einzelnen Hinweis auf einen angeblichen Missstand muss nachgegangen werden. Drittens müssen alle Kontrollberichte und Kontrollmaßnahmen evaluiert werden. Viertens soll auch das Kontrollsystem des Landes evaluiert werden“, führte der Landesrat aus. „Diese Arbeiten der Kommission sollen vonseiten des Landes bestmöglich unterstützt werden“, hielt er fest. Zwischen 15. und 20. Dezember werde es einen Zwischenbericht über die bisherige Arbeit der Kommission geben, hob der Landesrat hervor.

„Die Aufsicht ist gesetzlich vorgegeben, in Niederösterreich gibt es rund 80 Standorte, wo größere und kleinere Einrichtungen bestehen“, so Reinfried Gänger, Leiter der Abteilung für Kinder und Jugendhilfe beim Amt der NÖ Landesregierung. „Es wird für die Kinder eine sehr gute Betreuung geleistet. Es ist aber nicht immer die Zufriedenheit der Angehörigen gegeben, weil im Vorfeld etwas in der Familie passiert ist, sodass die Unterbringung notwendig geworden ist und oftmals die Einsicht für diese Maßnahme nicht vorliegt“, führt Gänger weiter aus. „Das ändert aber nichts daran, dass während der Betreuungszeit hochintensiv mit den Kindern und Jugendlichen gearbeitet wird. Seitens des Landes gibt es die Kontrolltätigkeit, wo die Einrichtungen besucht werden und die Personalsituation analysiert wird.“ Es gebe auch den direkten Kontakt mit den Kindern und Jugendlichen, die ihre Meinung einbringen können, so der Abteilungsleiter.

Nähere Informationen: Büro LR Schnabl, Anton M. Feilinger, Telefon 0699/13031166, E-Mail anton.feilinger@lr-schnabl.at.

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