„Wir wollen unsere Böden schützen und gleichzeitig sinnvoll nützen. Keine Zersiedlung, sondern den Charakter unserer Dörfer erhalten, wertvolle Äcker sichern und die Ortskerne stärken. Dabei ist vor allem eine langfristige Entwicklungsperspektive wichtig. Sogenannte ‚Örtliche Entwicklungskonzepte‘ stellen dabei das strategische Rückgrat der vorausschauenden Planung der Gemeindeentwicklung dar und bilden damit den Rahmen für die künftige Flächenwidmung. Mit einem neuen Leitfaden und einer neugestalteten Förderung helfen wir den Gemeinden dabei ab sofort,“ gibt LH-Stellvertreter Stephan Pernkopf bekannt. Örtliche Entwicklungskonzepte bilden die Entwicklungsabsichten einer Gemeinde für die nächsten Jahre und Jahrzehnte ab. Dabei sind auch Grundlagen des Natur- und Bodenschutzes, der Energieraumplanung, des Verkehrs etc. abzubilden und festzulegen.
Der neue Leitfaden soll den Gemeinden helfen, ihre Örtlichen Entwicklungskonzepte in einer hohen Qualität erstellen zu können. Dafür gibt es auch eine finanzielle Unterstützung des Landes Niederösterreichs bei der erstmaligen Erstellung oder Aktualisierung eines Örtlichen Entwicklungskonzeptes. Die räumlichen Herausforderungen werden immer vielfältiger und auch die Ansprüche der Bevölkerung an diese Gemeindeaufgabe werden immer höher. Das Land Niederösterreich fördert daher 30 Prozent der Kosten bzw. maximal 10.000 Euro eines Örtlichen Entwicklungskonzepts. Stimmen mehrere Gemeinden ihre Entwicklungsvorstellungen interkommunal ab, steigt der Maximalbetrag auf 13.000 Euro. „Denn Raumordnung hört nicht an der jeweiligen Ortstafel auf, sondern muss auch weiter blicken,“ so Pernkopf.
Pernkopf: „Diese zwei neuen Initiativen sollen unseren Gemeinden weiterhelfen, sparsam mit Grund und Boden umzugehen und die Vorgaben und Leitlinien des strengen NÖ Raumordnungsgesetzes umzusetzen. Denn seit eineinhalb Jahren haben wir eines der strengsten Raumordnungsgesetze. Darin enthalten ist eine Vielzahl an neuen konsequenten Regelungen: Bei allen Neuwidmungen sind seither Mobilisierungsmaßnahmen Pflicht, das bedeutet faktischen Bauzwang und damit einen Stopp der Zersiedlung. Neue Einkaufszentren auf der ‚grünen Wiese‘ sind in Niederösterreich schon seit mehreren Jahren verboten. Parkplätze bei neuen Supermärkten wurden massiv eingeschränkt und müssen ab einer gewissen Anzahl unterirdisch errichtet oder mit einer PV-Anlage überdacht werden. Zusätzlich können Gemeinden auch die Begrünung dieser Parkplätze oder von Dächern vorschreiben. Ganz generell gilt die klare Leitlinie ‚Innen vor Außen‘, also Ortskerne nutzen, statt immer weiter auf die Grüne Wiese zu wachsen.“
Zusätzlich wurde vor kurzem auch der blau-gelbe Bodenbonus vorgestellt, eine Entsiegelungsprämie für Gemeinden etc. Mit bis zu 50 Prozent werden das Aufreißen und der Abbruch von Asphaltdecken, der Bodenaushub für die Regenwasserversickerung und -speicherung bis hin zur Rückführung der Fläche auf Ackerland oder Grünflächen gefördert. Dafür stellt das Land Niederösterreich in den nächsten drei Jahren sechs Millionen Euro zur Verfügung. Pernkopf abschließend: „Seit Vorstellung des blau-gelben Bodenbonus haben sich schon viele Gemeinden, wie etwa Fischamend, Waidhofen/Ybbs und Pillichsdorf gemeldet und Interesse bekundet. Mit dem blau-gelben Bodenbonus geben wir unserer Heimat wieder Grünflächen zurück.“
Weitere Informationen: DI Jürgen Maier, Pressesprecher LH-Stv. Dr. Stephan Pernkopf, T: +43 2742 9005 – 12704, M: +43 676 812 15283, E: lhstv.pernkopf@noel.gv.at
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