25.02.2021 | 14:09

Planungssicherheit für die Landesfinanzen – Gemeinsamer Antrag zur Ermöglichung von Doppelbudgets

LR Schleritzko und Klubobmänner Schneeberger, Hundsmüller und Landbauer: „Antrag zur Änderung der NÖ Landesverfassung eingebracht

Von links nach rechts: Klubobmann Klaus Schneeberger, Finanz-Landesrat Ludwig Schleritzko, Klubobmann Reinhard Hundsmüller und Klubobmann Udo Landbauer
Von links nach rechts: Klubobmann Klaus Schneeberger, Finanz-Landesrat Ludwig Schleritzko, Klubobmann Reinhard Hundsmüller und Klubobmann Udo Landbauer© NLK PfeifferDiese Datei steht nicht mehr zum Download zur Verfügung. Bild anfordern

Traditionell beschließt der NÖ Landtag noch vor dem Sommer das Budget für das kommende Kalenderjahr sowie die mittelfristige Finanzplanung der kommenden Jahre. Anders als etwa im Bund oder in mehreren Bundesländern sieht die NÖ Landesverfassung derzeit nur einen Beschluss für das Folgejahr vor und erlaubt keine Doppelbudgets. Diese Möglichkeit soll aber nun geschaffen werden.

Wie Finanz-Landesrat Ludwig Schleritzko, ÖVP-Klubobmann Klaus Schneeberger, SPÖ-Klubobmann Reinhard Hundsmüller und FPÖ-Klubobmann Udo Landbauer mitteilten, wurde am heutigen Tag ein gemeinsamer Antrag zur Beschlussfassung im März-Landtag eingebracht. Mit dieser Änderung wird künftig die Vorlage und Beschlussfassung von Doppelbudgets des Landes, also Voranschlägen für das folgende und das nächstfolgende Jahr, ermöglicht.

Finanzlandesrat Ludwig Schleritzko: „Ich bedanke mich bei den Klubobmännern der in der Landesregierung vertretenen Parteien für die Einigung zur Änderung der NÖ Landesverfassung. Die Möglichkeit, dem NÖ Landtag auch Voranschläge für zwei aufeinanderfolgende Jahre vorzulegen, hat sich auch in anderen Bundesländern bereits bewährt. Für Niederösterreich bedeutet das deutlich mehr Planungssicherheit für die Projektverantwortlichen in der Landesregierung und für die mit uns zusammenarbeitende Unternehmen sowie einen verbindlicheren Weg bei den mittelfristigen Budgetentscheidungen. Wir werden deshalb die Möglichkeit des Doppelbudgets erstmals für die Jahre 2022 und 2023 nutzen. Unverändert wird dem NÖ Landtag auch im Falle des Beschlusses eines Doppelbudgets weiterhin selbstverständlich jährlich ein Rechnungsabschluss zur Behandlung vorgelegt.“

ÖVP-Klubobmann Klaus Schneeberger: „Der gemeinsame Antrag der drei in der Landesregierung vertretenen Parteien ermöglicht die Vorlage und den Beschluss von Doppelbudgets für das Land Niederösterreich. Diese Änderung ist eine sinnvolle und behutsame Weiterentwicklung der NÖ Landesverfassung. Es erhöht sich die Planungssicherheit und sichert auch weiterhin die Budgethoheit des Landesparlaments. Denn auch bei einem Doppelbudget werden Budgetansätze nach Jahren getrennt ausgewiesen, wodurch eine profunde Diskussion über die inhaltliche Gestaltung des Voranschlages möglich ist. Ich bedanke mich bei meinen Kollegen der beiden anderen in der Landesregierung vertretenen Parteien! Der gemeinsame Antrag belegt das Miteinander in wichtigen Sachfragen für das Land Niederösterreich.“

SPÖ-Klubobmann Reinhard Hundsmüller: „Die Option, zukünftig ein Doppelbudget für das Land Niederösterreich beschließen zu können, ist wichtig und richtig! Diese Möglichkeit hat sich im Bund und in anderen Bundesländern bewährt und soll nun auch in unserem Niederösterreich dafür Sorge tragen, die Planungssicherheit zu erhöhen. Wichtig ist es aus Sicht der Sozialdemokratie, dass dem Landtag trotz Doppelbudget auch weiterhin ein jährlicher Rechnungsabschluss zur Behandlung vorgelegt wird.“

FPÖ-Klubobmann Udo Landbauer: „Wichtig ist, dass das Land Niederösterreich seinen Aufgaben nachkommen kann, es mehr Planungssicherheit gibt und ein effizienter Einsatz des Budgets im Sinne unserer Landsleute erfolgt. Mit dem Doppelbudget bekommt das Land Niederösterreich einen neuen leistungsstarken Motor, der notwendige Investitionen zur Stärkung der Lebensqualität vorausschauend sicherstellt. Erfreulich ist ebenso, dass mit der neuen Regelung der Rechnungsabschluss erstmals gesondert im Landtag behandelt wird. “

Weitere Informationen: Büro LR Schleritzko, Florian Krumböck, BA, Telefon 02742/9005-13546, E-Mail florian.krumboeck@noel.gv.at

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