Das Land Niederösterreich führt ab heute die Jagdkarte im Scheckkartenformat ein, die gemeinsam mit den zuständigen Abteilungen des Landes und der Bezirke und dem NÖ Jagdverband entwickelt wurde. Die Jagdkarte muss bei der Jagdausübung mitgeführt werden, weshalb das bis jetzt aus Papier bestehende und unhandliche Dokument den modernen Anforderungen nicht mehr standhielt. Die neue Jagdkarte bietet demgegenüber ein zeitgemäßes und benutzerfreundliches Format, beansprucht weniger Platz für die Aufbewahrung und ermöglicht ein leichteres Mitführen bei der Jagd.
„Nach intensiver Zusammenarbeit und Gesprächen haben wir mit der neuen Jagdkarte eine handliche und praktikable Lösung für die Jägerinnen und Jäger umgesetzt. Dabei war es uns wichtig, mit dem NÖ Jagdverband zusammenzuarbeiten und gemeinsam eine optimale Lösung zu entwickeln, die auch den Anforderungen im Revier standhält“, so LH-Stellvertreter Stephan Pernkopf.
„Die Jagdkarte muss bei der Jagdausübung verpflichtend mitgeführt werden und ist dementsprechend Wind und Wetter ausgesetzt. Durch das neue Format und die robuste Ausführung kann die Karte künftig einfach in der Geldbörse verstaut werden und ist somit immer dabei. Das ist eine wesentliche Erleichterung für die Jägerinnen und Jäger bei der Jagdausübung“, so Niederösterreichs Landesjägermeister Josef Pröll. „Die neue Jagdkarte erfüllt alle Anforderungen, die an einen modernen Ausweis gestellt werden. Ich darf mich im Namen der Jägerschaft herzlich bedanken, dass das Land Niederösterreich dieses Projekt aufgegriffen und umgesetzt hat.“
Ab sofort können Jägerinnen und Jäger bei den zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden eine neue Jagdkarte beantragen, die bereits ausschließlich im Scheckkartenformat ausgestellt wird. Sie bietet ein benutzerfreundliches Format und ist durch das Polycarbonat-Material besonders robust und nässeresistent. Die neue Jagdkarte weist zudem die Sicherheitsmerkmale Guillochen, taktile Laserung und UV-Druck auf. Jagdkarten im Papierformat werden nicht mehr ausgestellt, behalten aber ihre Gültigkeit. Eine Pflicht zum Austausch einer im Papierformat ausgestellten Jagdkarte besteht also nicht. Zu bedenken ist auch, dass die Zustellung der Jagdkarte im Scheckkartenformat einer gewissen Zeit bedarf. Im Bedarfsfall kann jedoch eine maximal vier Wochen gültige vorläufige Jagdkarte ausgestellt werden.
Nähere Informationen beim Büro LH-Stv. Pernkopf unter 02742/9005-12704, Jürgen Maier, und e-mail j.maier@noel.gv.at
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