Vogelschutzgebiet Westliches Weinviertel

Gemäß § 9 Abs. 3 und 4 des NÖ Naturschutzgesetzes sind die Natura 2000-Gebiete durch Verordnung der Landesregierung zu besonderen Schutzgebieten mit der Bezeichnung "Europaschutzgebiet" zu erklären. Die NÖ Landesregierung hat mit der Änderung der Verordnung über die Europaschutzgebiete das "Vogelschutzgebiet Westliches Weinviertel" erlassen 

Zur besseren Darstellung  stellen wir Ihnen eine Übersichtskarte sowie Detailkarten des geplanten Vogelschutzgebietes Westliches Weinviertel mit der Darstellung des Grenzverlaufs zur Verfügung. Sie kommen zum gewünschten Gebiet, indem Sie in der Tabelle die Karten in der gesuchten Gemeinde wählen.


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Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Naturschutz
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Fax: 02742/9005 - 15220   
Letzte Änderung dieser Seite: 4.5.2017
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