FFH - Gebiet Tullnerfelder Donau-Auen

Gemäß § 9 Abs. 3 und 4 des NÖ Naturschutzgesetzes sind die Natura 2000-Gebiete durch Verordnung der Landesregierung zu besonderen Schutzgebieten mit der Bezeichnung "Europaschutzgebiet" zu erklären. Die NÖ Landesregierung hat mit der Verordnung über die Europaschutzgebiete das "FFH-Gebiet Tullnerfelder Donau-Auen" erlassen. 

Zur besseren Darstellung stellen wir Ihnen eine Übersichtskarte sowie Detailkarten des geplanten Europaschutzgebietes "Tullnerfelder Donau-Auen" mit der Darstellung des Grenzverlaufs zur Verfügung. Sie kommen zum gewünschten Gebiet, indem Sie in der Tabelle die Karten in der gesuchten Gemeinde wählen.




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Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Naturschutz
Landhausplatz 1, Haus 16 3109 St. Pölten E-Mail: post.ru5@noel.gv.at
Tel: 02742/9005 - 15237
Fax: 02742/9005 - 15220   
Letzte Änderung dieser Seite: 7.2.2024
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