Am vergangenen Dienstag wurde in der Sitzung der NÖ Landesregierung der neue NÖ Wohnkostenzuschuss mit den Stimmen aller Regierungsmitglieder einstimmig beschlossen. Ab heute Montag kann dieser auf der Website des Landes Niederösterreich beantragt werden. „Gemeinsam mit dem NÖ Schulstartgeld, dem NÖ Pflege- und Betreuungsscheck und dem 45 Millionen dotierten NÖ Wohnkostenzuschuss werden die Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher in diesem Herbst und Winter mit bis zu 112 Millionen Euro zusätzlich unterstützt“, so Sozial-Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister.
Den NÖ Wohnkostenzuschuss können jene Haushalte erhalten, deren Einkommen folgende Grenzen nicht übersteigt: 20.000 Euro für eine Person mit Hauptwohnsitz in Niederösterreich und 50.000 Euro, wenn an einer Adresse mehrere Personen ihren Hauptwohnsitz haben. Die Förderhöhe beträgt 150 Euro für die erste im Haushalt lebende Person und 50 Euro für jede weitere Person. „Die Kriterien seien so gewählt um vor allem jene zu unterstützen, die die Teuerung am härtesten trifft. Mit dem neuen NÖ Wohnkostenzuschuss wird besonders das untere Einkommensdrittel entlastet. Ein Vier-Personen-Haushalt, der diese Kriterien erfüllt, erhält somit eine Einmalzahlung in Höhe von 300 Euro“, so Teschl-Hofmeister.
Die Beantragung des neuen NÖ Wohnkostenzuschusses ist ab heute, 23. Oktober, unter www.noe.gv.at online möglich. Personen, die keinen Online-Zugang haben, können sich an die Servicenummer 02742/9005-15970 wenden. Die Antragsfrist endet am 31. Dezember dieses Jahres.
Weitere Informationen: Büro LR Teschl-Hofmeister, Mag. (FH) Dieter Kraus, Pressesprecher, Telefon 02742/9005-12655, E-Mail dieter.kraus@noel.gv.at
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