Ab morgen, 19. April 2023, kann auf der Website des Landes Niederösterreich unter www.noel.gv.at der NÖ Wohn-und Heizkostenzuschuss beantragt werden. „Insgesamt stehen für die Entlastung unserer Landsleute 85 Millionen Euro zur Verfügung. Rund zwei Drittel der Haushalte in Niederösterreich können vom NÖ Wohn-und Heizkostenzuschuss profitieren“, so Sozial-Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister. Die Antragstellung kann online durchgeführt werden. Personen, die keinen PC-Zugang zur Verfügung haben, können bei der NÖ Hotline 02742/9005/15970 die Zusendung eines Antragsformulars beantragen.
„Mit dem NÖ Wohn- und Heizkostenzuschuss helfen wir den Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern rasch und unbürokratisch“, so Teschl-Hofmeister. Besondere Beachtung im Rahmen der Kriterien finden die Haushaltsgröße sowie das Brutto-Haushaltseinkommen. Den NÖ Wohn- und Heizkostenzuschuss können jene NÖ Haushalte erhalten, deren jährliches Bruttoeinkommen 40.000 Euro, wenn an einer Adresse eine einzige Person ihren Hauptwohnsitz hat bzw. 100.000 Euro, wenn an einer Adresse mehrere Personen ihren Hauptwohnsitz haben, nicht übersteigt. Für die erste Person im Haushalt gibt es 150 Euro, für jede weitere Person 50 Euro mehr. „Das bedeutet, dass ein 4-Personen-Haushalt insgesamt 300 Euro Unterstützung erhält“, so Teschl-Hofmeister.
Die Antragsfrist endet mit 30. Juni 2023.
Weitere Informationen: www.noel.gv.at bzw. NÖ Hotline 02742/9005/15970, Wohn-Heizkostenzuschuss@noel.gv.at
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