28.03.2023 | 11:45

NÖ Landesregierung beschließt Ausarbeitung zum NÖ Pflege- und Betreuungsscheck

LR Teschl-Hofmeister: Antragsstellung soll mit Oktober 2023 möglich sein

In Niederösterreich wird der Großteil der pflegebedürftigen Menschen von ihren Angehörigen zu Hause betreut. Die Pflege und Betreuung von Familienmitgliedern und Angehörigen ist nicht nur mit großem persönlichen Einsatz verbunden, sie ist zu gleich ein wertvoller sozial- und gesellschaftspolitischer Beitrag. „Die Pflege ist eines der wichtigsten Anliegen unserer Landsleute und somit eine unserer wichtigsten Aufgaben und Herausforderungen. Dem Wunsch der Menschen entsprechend lautet unser Motto: Daheim vor stationär. Mit dem neuen NÖ Pflege- und Betreuungsscheck wird das Land Niederösterreich künftig Pflegebedürftige und deren Angehörige finanziell unterstützen“, so Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister. In der 1. Sitzung der neuen NÖ Landesregierung wurden Details zum NÖ Pflege- und Betreuungsscheck beschlossen. Eine Beantragung soll ab Oktober 2023 beim Amt der NÖ Landesregierung möglich sein.

„In Summe können bis zu 47.000 Personen vom NÖ Pflege- und Betreuungsscheck profitieren“, sagt Teschl-Hofmeister. Mit dem NÖ Pflege- und Betreuungsscheck wird die Wahlfreiheit bis ins hohe Alter gefördert und gleichzeitig die Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Pflege zu Hause gestärkt. Die Landsleute werden die Unterstützungsleistung zusätzlich zum Pflegegeld des Bundes erhalten. Bis zum Ende des 2. Quartals 2023 sollen die rechtlichen Grundlagen erarbeitet werden, um jedenfalls mit Oktober 2023 eine Antragstellung zu gewährleisten. „Mein Ziel ist es, gemeinsam mit Experten rasch die Förderrichtlinien auszuarbeiten, damit wir unseren pflegebedürftigen Landsleuten so bald wie möglich diese zusätzliche Unterstützung zukommen lassen können“, meint die Landesrätin.

Weitere Informationen: Büro LR Teschl-Hofmeister, Mag. (FH) Dieter Kraus, Telefon 02742/9005-12655, E-Mail dieter.kraus@noel.gv.at

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