Gewässer - Förderung durch den NÖ Landschaftsfonds

Beratungs-, Planungs-, Investitionskosten (Bau, Bepflanzung) für:

  • Neuanlage und Revitalisierung von Stillgewässern;
  • Naturnahe Umgestaltung bestehender Kleingewässer im öffentlichen Interesse;
  • Lineare und punktuelle Maßnahmen zur Erhaltung und Revitalisierung ökologisch intakter Fließgewässer (Beseitigung ökologischer Beeinträchtigungen, Errichtung von Aufstiegshilfen, Gerinnedotation und Revitalisierung von Altarmen, Wiederherstellung natürlicher Sohlverhältnisse, Anlage von Gewässerbegleitstreifen);
  • Maßnahmen zur Verbesserung des Landschaftswasserhaushalts (Erosionsschutz und Wasserrückhalt, Wiederherstellung von Vernässungsflächen, Kulturartenveränderungen im Abflussbereich, Schaffung und gewässerkonforme Betreuung von Überflutungsflächen, Grundankauf);
  • Aktivitäten und Projekte zur Verbesserung des Bodenwasserhaushaltes im Zusammenhang mit den Auswirkungen des Klimawandels.
    Bewusstseinsbildung und Öffentlichkeitsarbeit.
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Ihre Kontaktstelle des Landes für den NÖ Landschaftsfonds

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Landwirtschaftsförderung (LF3)
Landhausplatz 1, Haus 12
3109 St. Pölten
E-Mail: post.lf3@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-12980
Fax: 02742/9005-13535   
Letzte Änderung dieser Seite: 21.10.2020
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