Förderungen für die Weinwirtschaft

Die Förderungen für die Weinwirtschaft beruhen auf den Verordnungen der EU über die gemeinsame Marktorganisation im Weinbereich.

Personen im Weinkeller

Folgende Maßnahmen werden gefördert:

  • Investitionen in Verarbeitungseinrichtungen, Infrastruktur und Vermarktung von Weinbaubetrieben
  • Umstellung und Umstrukturierung von Rebflächen
  • Absatzfördermaßnahmen für Wein auf Drittlandsmärkten
  • Information der Verbraucher in EU-Mitgliedsstaaten: 

Die Merkblätter samt jeweiligem Antragsformular finden Sie auf der Homepage der AMA.

Aktuelle Daten zum österreichischen Weinbau sind auf der Homepage der
Österreichischen Weinmarketingservicegesellschaft m.b.H
ersichtlich. 

Bei Durchführung der Förderungsmaßnahmen unterstützt Sie das Referat Weinbau der 
Landwirtschaftskammer Niederösterreich sowie die örtlich zuständige Bezirksbauernkammer.

weiterführende Links

Ihre Kontaktstelle des Landes für den Weinbau

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Landwirtschaftsförderungen (LF3)
Landhausplatz 1, Haus 12
3109 St. Pölten
E-Mail: post.lf3@noel.gv.at
Tel: 02272/9005-12869
Fax: 02272/9005-13535   
Letzte Änderung dieser Seite: 22.1.2024
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