Eröffnung des „DEUTSCHEN VOLKSTHEATERS“ vor 125 Jahren

Ludwig Anzengruber, "Der Fleck auf der Ehr‘“ ORIGINAL-Textbuch des Stückes zur Eröffnung des „DEUTSCHEN VOLKSTHEATERS“ vor 125 Jahren

Anzengruber, Der Fleck auf der Ehr (1889)
© NÖLA

Langer-Ostrawsky

„Der Fleck auf der Ehr‘" von Ludwig Anzengruber.

Das NÖLA zeigt das ORIGINAL-Textbuch des Stückes, das zur Eröffnung des „DEUTSCHEN VOLKSTHEATERS" vor 125 Jahren, am 14. September 1889, gespielt wurde.

Ludwig Anzengruber ,* 29. November 1839 in der Alservorstadt von Wien; † 10. Dezember 1889 in Wien

Vor 125 Jahren, am 14. September 1889, wurde in Wien das „Deutsche Volkstheater" mit Ludwig Anzengrubers Stück „Der Fleck auf der Ehr‘" eröffnet. Programmatisch war das Theater als bürgerlich-volksnahes Gegenstück zum aristokratischen Hofburgtheater konzipiert - sowohl vom Bau her (keine Logen!), in der Preisgestaltung, wie auch in den Spielplänen. Anzengruber war selbst unter den Gründern des Theaters. Er verstand sich als Volksaufklärer und Sozialreformer, und führte das österreichische Volksstück in der Tradition von Raimund und Nestroy weiter. Zur Eröffnung des Deutschen Volkstheaters schrieb Anzengruber das Stück „Der Fleck auf der Ehr‘", das wie alle Bühnenstücke, der Zensurbehörde vorgelegt werden musste. Bis 1918 lag die Entscheidung über die Zulassung eines Bühnenwerkes zur Aufführung auf einer der vielen Wiener Privatbühnen bei der k.k. n.ö. Statthalterei. Das Niederösterreichische Landesarchiv verwahrt in seinem Bestand „Theaterzensur" über 15.000 Textbücher mit den dazugehörigen Zensurakten sämtlicher Wiener Theater (mit Ausnahme von Hofburg und Hofoper), Kleinkunstbühnen und Kabaretts zwischen 1850 und 1926.

„Die Stellen der Zensurbehörde fanden im Textbuch einige beanstandenswerte Stellen, die gegen die allgemeinen Zensurbestimmungen, wie sie seit der Theaterordnung von 1850 in Kraft waren, verstießen: Nicht gestattet war die Verwendung religiöser Symbole auf der Bühne sowie „insbesondere weder die Darstellung kirchlicher Gebräuche und gottesdienstlicher Handlungen anerkannter Religionsgemeinschaften, noch der Gebrauch der den Dienern derselben eigenthümlichen geistlichen Ornate" (Reichsgesetzblatt Nr.454, Verordnung des Ministeriums des Innern vom 25. November 1850).

Somit durfte der im Stück auftretende Pfarrer kein geistliches Gewand tragen und im vorgelegten Textbuch wurde etwa der Ausruf des Philipp Moser „Jessus, Maria und Josef!" (S.135), gestrichen, und auch die Nennung des „Vaterunser" und die Bitte „dein Wille geschehe!" wurden von der Zensur verboten. Ebenso war nach den Zensurbestimmungen die Nennung von Amtstiteln unzulässig, also mussten auch die Bezeichnungen „Landesgerichtsrat" (S.27) und der „Herr Hofrat" (S. 157) geändert werden.

Prinzipiell stand die Zensurbehörde aber Anzengruber offensichtlich sehr wohlwollend gegenüber. In der Stellungnahme der k.k. Polizei-Direktion an die Statthalterei heißt es, dass der Dichter die Handlung „zu einem Volks- und zugleich Tendenzstück edlerer Art auszugestalten" gewusst hätte und somit dürften „Gegen die Zustimmung ... kaum Bedenken obwalten", und dass die eigentlich der Zensur zum Opfer gefallenen Stellen doch gesprochen wurden, wurde mit einem „Versehen" entschuldigt...

Zensurakt 4890/1889

Bericht der k.k. Polizei-Direction Wien (Abtheilung für Staatspolizei) vom 15. September 1889

b[e]t[re]ff[en]d die Eröffnung des „Deutschen Volkstheaters" und die erste Aufführung des Stückes „Der Fleck auf der Ehr."

ad Z. 60598/3605 P.B.

Bericht

Am 14.l[aufenden).M.[onats] fand vor einem zahlreichen, geladenen Publikum die Eröffnung des Deutschen Volkstheaters statt. Die Feier des Abends begann mit einer Festouvertüre, welche in der Melodie 1889 Z: 5585/Präs. zugelassenen Prologes, welcher von Adolf Weisse ziemlich wirkungsvoll gesprochen wurde. Als Eröffnungsnovität gelangte das mit dem h. Erlasse vom 22. August 1889 Z: 4890/Präs. zugelassene Bühnenwerk „Der Fleck auf der Ehr‘" zur Aufführung. Darsteller und Darstellerinnen setzten ihr bestes Wollen und Können ein, um dieses Volksstück zur Geltung zu bringen, und es dürfen insbesondere die Namen Tyrolt's und Martinelli's nicht unerwähnt bleiben, welche und zwar Ersterer als der reiche Bauer Andrä Moser, Letzterer als Vagant Hubmayer vollendete Interpreten des Dichters waren und dessen Characterschöpfungen lebenswarm vorführten. Auch die verschiedenen Episodenrollen, so jene der Bauern Waser, Weiser und Wieser und der Insassen des Armenhauses wurden glücklich wiedergegeben. Entbehrt auch die Darstellung dieser Bauernkomödie als Ganzes genommen jener Vollkommenheit, welche man an den Leistungen der in dem erwähnten Fache hervorragend thätigen Münchener Gastspielgesellschaft im Juni l.J. im Theater a.d.Wien zu bewundern Gelegenheit hatte, so ist doch das, was geboten wurde und wie es geboten wurde, ein günstiges Vorzeichen für das Gedeihen der jüngsten Bühne Wiens.

Die Ausstattung verdient gleichfalls rühmend erwähnt zu werden, und es gestaltete sich insbesondere die Szenerie des letzten Bildes äußerst effektvoll.

Die Vorstellung, welche um 6 ½ Uhr begann, währte bis ca 10 Uhr. Vom Standpuncte der Censur aus wäre nur zu bemerken, daß einige gestrichene Stellen, wohl mehr, wie es den Anschein hatte, in Folge eines Versehens gesprochen wurden.

Die Abstellung dieser Unzukömmlichkeit wurde veranlaßt.

k.k. Polizei-Direktion
Wien am 15. September 1889

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