13.07.2017 | 10:40

Land NÖ fördert qualitätsvolle Ferienbetreuung in den Gemeinden

LR Schwarz: Erleichterte Vereinbarkeit von Familie und Beruf gelungen

Landesrätin Barbara Schwarz freut sich mit den Kindern über ein großes Angebot an Ferienprogrammen in Niederösterreich.
Landesrätin Barbara Schwarz freut sich mit den Kindern über ein großes Angebot an Ferienprogrammen in Niederösterreich.© NLK ReinbergerDiese Datei steht nicht mehr zum Download zur Verfügung. Bild anfordern

„Für viele erwerbstätige Eltern stellt die Betreuung ihrer Kinder in den Schul- und Kindergartenferien eine große Herausforderung dar. Daher ist das Land Niederösterreich gemeinsam mit den Gemeinden bestrebt, das qualitätsvolle Angebot der Ferienbetreuung in bedarfsgerechter Form hinsichtlich der Anzahl der Betreuungsplätze, als auch der Betreuungsdauer, weiter auszubauen“, so Familien-Landesrätin Barbara Schwarz.

Die Lebensmodelle von Familien haben sich in den letzten Jahrzehnten stark verändert, Familie wird in vielfältiger Form gelebt. Gleichgeblieben ist, dass jede Familie ihren Lebensmittelpunkt in einer Gemeinde hat und die Gemeinde die erste Ansprechpartnerin betreffend Betreuungsangebote für Kinder ist. Die aktuelle Förderungsrichtlinie für die Aktion Ferienbetreuung wurde noch flexibler gestaltet und stellt dadurch eine effizientere Förderabwicklung sicher. Um die Qualität der Betreuungen aufrecht zu erhalten, gibt das Land Niederösterreich weiterhin pädagogische Rahmenbedingungen vor. Die Antragstellerinnen und Antragsteller, also die Gemeinden und Organisationen, entscheiden eigenständig über die Gruppengestaltung und das Betreuungspersonal. Dadurch können noch einfacher geförderte Betreuungsangebote in den Ferien entstehen. Die Förderung wurde sehr gut angenommen, im Jahr 2016 wurden bereits 244 Anträge gestellt, die ausbezahlte Fördersumme für die Aktion Ferienbetreuung betrug 312.087,20 Euro.

Die Höhe der Förderung zur Aktion Ferienbetreuung beträgt maximal 250 Euro pro Gruppe und Woche, bei integrativem Betreuungsangebot, wenn sonderpädagogischer Förderbedarf besteht, maximal 400 Euro pro Gruppe und Woche. Voraussetzung für die Beantragung der Förderung sind junge Teilnehmende zwischen 2,5 und 15 Jahren. Die Größe der Betreuungsgruppe darf zwischen fünf und 25 Kindern betragen, wird in der Gruppe jedoch mindestens ein Kind unter sechs Jahren betreut, so beträgt die Höchstzahl 15. Zu beachten ist, dass aufgrund der aktuellen Richtlinien die Antragstellung bis spätestens acht Wochen nach der durchgeführten Ferienbetreuung zu erfolgen hat.

„Mit den im letzten Jahr erneuerten Förderrichtlinien zur NÖ Ferienbetreuung sind wir bezüglich Ferienbetreuung und Vereinbarkeit von Familie und Beruf einen großen Schritt vorangekommen. Diesen Weg werden wir weiter gehen“, so Schwarz.

Nähere Informationen: Büro LR Schwarz, Mag. (FH) Dieter Kraus, Telefon 02742/9005-12655, E-Mail dieter.kraus@noel.gv.at.

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