Gemeinsam mit der Exekutive werden von der Abteilung für technische Kraftfahrangelegenheiten beim Amt der NÖ Landesregierung technische Fahrzeugkontrollen durchgeführt. Im Vorjahr wurden an 342 Einsatztagen 6.180 Fahrzeuge geprüft. Jedes zweite überprüfte Fahrzeug war ein Lkw, 33 Prozent der Überprüfungen wurden bei Anhängern durchgeführt. Dabei wurden bei 2.437 Fahrzeugen schwere Mängel festgestellt. Bei 1.216 Gefährten kam es zur sofortigen Abnahme des Kennzeichens, da Gefahr im Verzug bestand.
„Mit dem neuen Prüfzug wurden seit Einsatzbeginn rund 1.150 Fahrzeuge kontrolliert. Er versieht seinen Dienst und leistet damit, wie die Prüfstatistik eindrucksvoll belegt, einen wesentlichen Beitrag zur Verkehrssicherheit auf Niederösterreichs Straßen,“ sagte der für die Abteilung technische Kraftfahrangelegenheiten zuständige Wirtschaftslandesrat Jochen Danninger heute bei einem Besuch in der Kfz-Werkstatt des Landes in St. Pölten.
Gerade während der Corona-Krise zeigte sich die Bedeutung dieser Abteilung. Im Fahrzeuggenehmigungsbereich wurden auch während des Lockdowns Genehmigungen für systemrelevante Kraftfahrzeuge wie Einsatzfahrzeuge und Fahrzeuge zur Lebensmittelversorgung ausgestellt. „Im Jahr 2020 wurden circa 3.520 Einzelgenehmigungen, 1.220 Ausnahmegenehmigungen und 7.450 Eintragungen für Änderungen an Fahrzeugen durchgeführt“, betonte Danninger und führte weiter aus: „In Summe wurden so über 11.920 Genehmigungen abgewickelt.“ Die Abteilung verfügt für die Überprüfungen über sechs Landesfahrzeugprüfstellen mit acht Prüfstraßen, die über das gesamte Bundesland verteilt sind: So gibt es in Amstetten, Brunn an der Wild, Gerasdorf, St. Pölten, Weikersdorf und Wiener Neudorf Prüfstellen, um den Antragstellern angemessene Anfahrtswege bieten zu können.
Hauptschwerpunkte bei Fahrzeuggenehmigungen sind Fahrzeuge, die durch Umbau vervollständigt wurden, wie Lkw mit Kühlaufbau, Einsatzfahrzeuge oder Fahrzeuge, die einzeln produziert werden, und landwirtschaftliche Anhänger. Darüber hinaus werden auch Fahrzeuge genehmigt, die über keine vollständige EU-Bauartgenehmigung verfügen, wie beispielsweise historische Fahrzeuge oder selbstfahrende Arbeitsmaschinen.
Werden bei der Überprüfung eines Fahrzeuges keine Mängel festgestellt, wird sofort im Anschluss das Fahrzeugdokument fertiggestellt und der erstellte Fahrzeugdatensatz in die bundesweite Genehmigungsdatenbank überspielt. Im optimalen Fall dauert es von der Antragstellung bis zur Fertigstellung weniger als eine Stunde. Über die Homepage ist es auch möglich, Genehmigungstermine online zu buchen: http://www.noe.gv.at/noe/KFZueberpruefung-Genehmigung/Terminverwaltun g.html
Nähere Informationen: Büro LR Danninger, Andreas Csar, Telefon 02742/9005-12253, E-Mail andreas.csar@noel.gv.at.
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Landesamtsdirektion/Öffentlichkeitsarbeit Ing. Mag. Johannes Seiter Tel.: 02742/9005-12174
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