Vorgangsweise bei der Einrichtung von LKW-Durchfahrtverboten

Beim Auftreten von deutlichen Zunahmen des LKW-Verkehrs werden bei Vorhandensein von Alternativrouten Maßnahmen wie z.B. ein LKW-Durchfahrtverbot in Erwägung gezogen.  

Ständige Beobachtung des Verkehrsgeschehens

Das Land NÖ unterhält ein umfangreiches Netz an automatischen Verkehrszählstellen, das laufend erweitert wird. Damit können Veränderungen der Verkehrsbelastung aufgegliedert nach Fahrzeugarten frühzeitig erkannt werden. Beim Auftreten von deutlichen Zunahmen des LKW-Verkehrs auf Routen, die durch Ortsgebiete führen, werden bei Vorhandensein von Alternativrouten Maßnahmen wie z.B. ein LKW-Durchfahrtverbot in Erwägung gezogen.


Durchfahrtserhebung

Die Grundlage für verkehrsregelnde Maßnahmen bildet immer eine eingehende Analyse der vorhandenen Verkehrsströme, die meist aufbauend auf eine Durchfahrtserhebung durchgeführt wird. Dabei werden alle in das zu untersuchende Gebiet ein- und ausfahrenden Fahrzeuge mit der Uhrzeit und dem Kennzeichen erfasst. Verlässt ein einfahrendes Fahrzeug innerhalb einer bestimmten Zeitdauer das Untersuchungsgebiet wieder, so wird es als Durchfahrer gewertet. Unter Berücksichtigung möglicher Alternativrouten kann so ein Potential an verlagerbaren Fahrzeugen ermittelt werden.


Entwurf eines LKW-Durchfahrtverbotes

Wenn die Analyse zeigt, dass ein deutliches Verlagerungspotential von LKW-Fahrten aus Ortsgebieten auf das hochrangige Straßennetz besteht, wird der Entwurf eines LKW-Durchfahrtverbotes ausgearbeitet. Bei der Formulierung der Ausnahmeregelungen werden die Transportbedürfnisse der lokalen Wirtschaft berücksichtigt. Notwendige Zufahrten zu Betrieben sind von den Verkehrsbeschränkungen immer ausgenommen.


Konsultationen und Erlassung der Verordnung

Bevor ein LKW-Durchfahrtverbot von der Behörde verordnet wird, haben die betroffenen Gemeinden und Interessensvertretungen sowie der Straßenerhalter die Möglichkeit zum Verordnungsentwurf Stellung zu nehmen. Einwände und Hinweise, die aus der besonderen örtlichen Kenntnis der Beteiligten resultieren, können dabei noch zu Änderungen gegenüber dem Verordnungsentwurf führen. Nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens wird das LKW-Durchfahrtverbot durch die Behörde verordnet. Erst mit der Aufstellung der entsprechenden Verkehrszeichen tritt das LKW-Durchfahrtverbot in Kraft.


Ihre Kontaktstelle des Landes für LKW-Durchfahrtverbote

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Landesstraßenplanung
Landhausplatz 1, Haus 17 3109 St. Pölten E-Mail: post.st3@noel.gv.at
Tel: 02742/9005 - 60371
Fax: 02742/9005 - 60301
Letzte Änderung dieser Seite: 10.4.2017
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