Richtlinien und Voraussetzungen

Arten der Förderung

Voraussetzungen für einen Finanzierungsbeitrag des Landes

Verpflichtungen der Förderwerberinnen und Förderwerber

Rechtliche Grundlagen


Arten der Förderung

 Förderungen in immaterieller Form

Nicht nur Finanzierungsbeiträge helfen in der Realisierung von Projekten. Engagierte Beratung ist ein Service, der allen Kunstschaffenden angeboten wird und gerade in den Anfangsphasen eines Projektes wichtig ist.

 

Förderungen in materieller Form

Die Abteilung Kunst und Kultur kann - bei Vorliegen aller Voraussetzungen - die Verwirklichung von künstlerischen, kulturellen und Bildungsprojekten mit einem Finanzierungsbeitrag oder Darlehen unterstützen.



Voraussetzungen für einen Finanzierungsbeitrag des Landes

Ein Finanzierungsbeitrag des Landes Niederösterreich kann vergeben werden, wenn das Projekt einen bedeutenden Beitrag zur Stärkung von Kultur und Bildung im Land Niederösterreich leistet.

Schriftliches Ansuchen: Das Ansuchen um eine materielle Förderung, also einen Finanzierungsbeitrag des Landes Niederösterreich, muss in schriftlicher Form unter Verwendung eines Formulars erfolgen.

Vollständige Angaben: Das Formular muss vollständig ausgefüllt werden. Neben Angaben zur Person des Förderwerbers / der Förderwerberin sind vor allem Auskünfte über den Projektinhalt, den Ort und Zeitraum der Durchführung des Projekts zu erteilen.

Eigenhändige Unterfertigung: Das Formular kann elektronisch ausgefüllt werden, muss aber nach der eigenhändigen Unterfertigung am Postwege oder per Fax an die Abteilung Kunst und Kultur, Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten, gesandt werden.

Darstellung der Kosten und Finanzierungsplan: Wichtig ist die detaillierte Darstellung der mit dem Projekt verbundenen Kosten (am besten auf Grundlage von Kostenvoranschlägen) und der geplanten Finanzierung des Projekts. Ein Ansuchen um Förderung eines Projekts hat nur bei Darstellung eines realistischen Finanzierungsplanes (auch hinsichtlich der bei der Abteilung Kunst und Kultur angesuchten Förderungshöhe) und bei Vorhandensein der budgetären Bedeckung seitens des Landes Niederösterreich Aussicht auf Erfolg.



Verpflichtungen der FörderwerberInnen

Die um Förderung ansuchende Person trägt Verantwortung für die Richtigkeit der gegenüber der Abteilung Kunst und Kultur getätigten Angaben und verpflichtet sich zur Durchführung des Projekts, zur Einhaltung der geschätzten Kosten und zur widmungsgemäßen Verwendung der Förderung. Über die Verwendung der Förderung ist ein Nachweis zu erbringen.

Durch Anbringen des Logos der Abteilung Kunst und Kultur sowie des Hinweises "Gefördert durch das Land Niederösterreich" auf geeigneten Medien ist auf den Finanzierungsbeitrag des Landes Niederösterreich hinzuweisen.

Die rechtlichen Grundlagen, die weitere Bedingungen für die Vergabe von Förderungen definieren, müssen bei Annahme einer materiellen Förderung vorbehaltlos akzeptiert werden.



Rechtliche Grundlagen

Die Vergabe von Förderungen erfolgt auf Grundlage des NÖ Kulturförderungsgesetzes 1996 und
der Richtlinien für die Förderung nach dem NÖ Kulturförderungsgesetz 1996.


Diese Unterlagen finden Sie im Downloadbereich aus dieser Seite.


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Ihre Kontaktstelle des Landes für Förderungen aus dem Bereich Kunst & Kultur

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Kunst und Kultur    
Landhausplatz 1, Haus 2 3109 St. Pölten E-Mail: post.k1@noel.gv.at
Tel: 02742/9005 - 17010
Fax: 02742/9005 - 13029   
Letzte Änderung dieser Seite: 3.9.2018
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