Klimaschutz in Gemeinden

Das Land NÖ bietet für Gemeinden, die sich im Rahmen der Angebote des Bundes engagieren möchten finanzielle Unterstützung.

Gefördert werden Projekte zur Thermischen Gebäudesanierung, zum Energiesparen in Gebäuden und bei öffentlicher Beleuchtung sowie zur Umstellung von Heizungssystemen dann, wenn:

  1. das Projekt bereits durch die Bundes-Förderungskation „Klimaschutz in Gemeinden" gefördert wurde und
  2. keine andere Landes-Standardförderung hierfür angewendet werden kann.

Darüber hinaus bietet das Land NÖ für Gemeinden, welche besonders innovative Energie- und Klima-Projekte umsetzen, eine finanzielle Unterstützung in der Höhe von 30% der Kosten, jedoch maximal € 300.000,-- an.

Details und Informationen für die Antragsstellung entnehmen Sie bitte dem nachfolgend verfügbaren Informationsblatt im Downloadbereich.

NÖ Gemeinden als Gebietskörperschaft und deren Zusammenschlüsse (Verbände sowie Gemeindekooperationen).

Details und Informationen für die Antragsstellung entnehmen Sie bitte dem nachfolgend verfügbaren Informationsblatt im Downloadbereich.

Ansuchen um eine Finanzierungsbeteiligung des Landes sind schriftlich/elektronisch beim Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Umwelt und Energiewirtschaft (RU3), 3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Email: post.ru3@noel.gv.at formlos zu stellen. 

Dem Ansuchen ist eine Kopie des Antrages an die KPC (elektronisch) und die von KPC vergebene Antragsnummer anzufügen.

Details und Informationen für die Antragsstellung entnehmen Sie bitte dem nachfolgend verfügbaren Informationsblatt im Downloadbereich.

Der Standard-Fördersatz beträgt laut den Bundesförderrichtlinien für Gemeinden 30 Prozent wobei dieser Fördersatz wiederum zu 60 Prozentpunkten vom Bund und zu 40 Prozentpunkten vom Land zu finanzieren ist. Förderungsfähig sind ausschließlich die Nettokosten der Investitionen. 

Grundsätzlich ist für eine Förderanerkennung durch den Bund eine Bestätigung über eine entsprechende Förderbeteiligung des jeweiligen Bundeslandes Voraussetzung.

Details und Informationen für die Antragsstellung entnehmen Sie bitte dem nachfolgend verfügbaren Informationsblatt im Downloadbereich.

Die Förderung tritt mit 01.01.2024 in Kraft und ist bis 31.12.2026 gültig.


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Ihre Kontaktstelle des Landes für Klima- und Energiefragen

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Umwelt- und Energiewirtschaft
Landhausplatz 1, Haus 17 3109 St. Pölten E-Mail: post.ru3@noel.gv.at
Tel: 02742 / 9005 - 14790
Fax: 02742 / 9005 - 14350
Letzte Änderung dieser Seite: 17.1.2024
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