18.01.2018 | 09:17

Kettenpflicht auf neun Strecken in Niederösterreich

Abschnittsweise kommt es zu Glättebildung

Die Fahrbahnen der Landesstraßen B und L sind heute, Donnerstag, überwiegend salznass bis trocken, jene der Splittstrecken überwiegend trocken und nass. Im Waldviertel und Alpenvorland in höheren Lagen (ab ca. 500 bis 600 Meter) sind bei den Salzstrecken matschige bis Schneefahrbahnen vorzufinden, bei den Splittstrecken hingegen gestreute Schneefahrbahnen. An exponierten Stellen kommt es abschnittsweise zur Glättebildung durch überfrierende Nässe. Die erforderlichen Räum- und Streueinsätze sind im Gange.

Kettenpflicht besteht heute für Fahrzeuge ab einem Gewicht von 3,5 Tonnen auf der B 20 Josefsberg, auf der B21 Ochsattel, auf der B 21 Gschaid, auf der B 20 Annaberg, auf der B 23 Lahnsattel, auf der B 21 Rohrersattel und auf der L 5217 Kirchberg bis Lilienfeld. Für Fahrzeuge ab einem Gewicht von 7,5 Tonnen besteht Kettenpflicht auf der L 175 Trattenbach bis zur Landesgrenze. Auf der B 71 Zellerrain besteht für alle Kraftfahrzeuge Kettenpflicht.

Im Raum Geras, Neunkirchen, Lilienfeld, Pottenbrunn, Gaming, Haag, Scheibbs, Waidhofen/Ybbs, Gföhl, Gr. Gerungs, Krems, Langenlois, Ottenschlag, Persenbeug, Pöggstall, Spitz, Allentsteig, Raabs/Thaya und Weitra kommt es abschnittsweise zu Schneeverwehungen.

Die Temperaturen beliefen sich heute in der Früh auf zwischen -5 Grad in Gloggnitz und +4 Grad, gemessen in Mistelbach, Baden und Krems.

Die Neuschneemengen betragen bis 5 Zentimeter (Persenbeug, Pöggstall) im Waldviertel, bis 10 Zentimeter (Kirchberg/Pielach, Scheibbs) im Mostviertel und bis 20 Zentimeter (Gloggnitz) im Industrieviertel. Im Weinviertel gibt es keinen Neuschnee.

Nähere Informationen: Amt der NÖ Landesregierung, NÖ Straßendienst, Telefon 02742/9005-60262, E-Mail winterdienststelle@noel.gv.at.

Rückfragen & Information

Amt der Niederösterreichischen Landesregierung
Landesamtsdirektion - Pressedienst
Anita Elsler, BA Tel.: 02742/9005-12163
Email: presse@noel.gv.at

Landhausplatz 1
3109 St. Pölten

© 2024 Amt der NÖ Landesregierung