01.09.2017 | 10:57

Keine Pflegegeld-Anrechnung als Einkommen bei Mindestsicherung

Schwarz/Androsch: Rasch handeln und Schieflage im System beseitigen

Die beiden für Soziales zuständigen Landesräte Barbara Schwarz und Maurice Androsch sind erfreut, dass in der Regierungssitzung am kommenden Dienstag die vieldiskutierte Änderung bei der „Verordnung über die Berücksichtigung von Eigenmitteln“ eingebracht wird. Damit soll zukünftig das Pflegegeld für pflegende Angehörige im Rahmen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung nicht mehr als Einkommen angerechnet werden.

„Im Sinne einer sozialen Gerechtigkeit und Fairness wird durch die Änderung der Verordnung eine Bestimmung geschaffen, die die Anrechnung des Pflegegeldes eines nahen Angehörigen in einer gemeinsamen Haushalts- oder Wohngemeinschaft bei der Hilfe suchenden Person im Rahmen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung als Einkommen vermeidet“, erklären Schwarz und Androsch.

Die vorliegende Änderung zur Verordnung soll am kommenden Dienstag im Rahmen der Regierungssitzung beschlossen und dann so rasch wie möglich vollzogen werden. „Nach der Änderung soll das Pflegegeld nicht mehr als Einkommen zählen und somit auch in Sachen Mindestsicherung keinen Einfluss nehmen“, so Schwarz und Androsch unisono.

Nähere Informationen: Büro LR Schwarz, Mag. (FH) Dieter Kraus, Telefon 02742/9005-12655, E-Mail dieter.kraus@noel.gv.at.

Rückfragen & Information

Amt der Niederösterreichischen Landesregierung
Landesamtsdirektion - Pressedienst
Anita Elsler, BA Tel.: 02742/9005-12163
Email: presse@noel.gv.at

Landhausplatz 1
3109 St. Pölten

© 2024 Amt der NÖ Landesregierung