Anschaffung von FW-Fahrzeugen - Erstattung der Umsatzsteuer

Seit dem 25. September 2017 besteht für Gemeinden und Feuerwehren die Möglichkeit, einen Antrag auf Erstattung der anteiligen Umsatzsteuer für die Anschaffung von Feuerwehrfahrzeugen zu stellen. 2022 wurde dieses Finanzierungsinstrument einer Evaluierung unterzogen und rückwirkend mit 7.Mai 2021 eine Deckelung des Erstattungsbeitrags eingeführt.

Aufgrund der Teuerungswelle, die auch die Preise für die Anschaffung von gesetzlich vorgeschriebenen Fahrzeugen und Ausrüstungsgegenständen maßgeblich beeinflusst, wurden nunmehr die bestehenden Beträge für die Obergrenze der Umsatzsteuersätze um ca. 25 % angehoben.

Diese Regelung gilt für alle Förderanträge, die ab dem 1.1.2024 beim NÖ Landesfeuerwehrkommando eingelangt sind.

Damit leistet das Land Niederösterreich einen wesentliche Beitrag zur finanziellen Entlastung der Feuerwehren und Gemeinden.

Feuerwehrfahrzeug und Gerät


Für die Antragstellung steht der Gemeinde das Formular "Antrag auf Erstattung der anteiligen Umsatzsteuer für die Anschaffung von Feuerwehrfahrzeugen" zur Verfügung.

Details über weitere Antragsvoraussetzungen, die Antragsprüfung und die Auszahlung können dem Infoblatt entnommen werden.

Antrag und Infoblatt finden Sie unter "Downloads".

   


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Tel: 02742/9005-13352
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Letzte Änderung dieser Seite: 24.1.2024
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