Verpachtung von Genossenschaftsjagdgebieten

Informationen für Jagdausschüsse

Allgemeine Informationen

Genossenschaftsjagdgebiete sind immer nur für eine Jagdperiode verpachtet. Daher enden die jetzigen Verpachtungen aller Genossenschaftsjagdgebiete mit dem Ende der Jagdperiode am 31. Dezember 2028. Nach den gesetzlichen Bestimmungen sind die Genossenschaftsjagdgebiete zu verpachten. Nur wenn keine Pächterin oder kein Pächter gefunden wird, ist eine Genossenschaftsjagdverwalterin oder ein Genossenschaftsjagdverwalter zu bestellen.

Bei der Verpachtung gibt es drei Möglichkeiten, für die unterschiedliche Zeitpunkte vorgesehen sind:

  • Verlängerung des bestehenden Jagdpachtverhältnisses:
    Beschluss des Jagdausschusses ab 1. Jänner 2027 (vorletztes Jagdjahr) bis 31. August 2028

  • Verpachtung im Wege des freien Übereinkommens:
    Beschluss nur während der ersten acht Monate des letzten Jagdjahres, d.h. ab 1. Jänner 2028 bis 31. August 2028

  • Öffentliche Versteigerung durch den Obmann des Jagdausschusses:
    Immer möglich, ab 1. September 2028 nötig, wenn bis dahin keine Verpachtung erfolgte

Bei einer Verlängerung oder freihändigen Verpachtung muss von den Jägerinnen oder Jägern ein Anbot gestellt werden, damit der Jagdausschuss überhaupt einen Beschluss fassen kann.  

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Tel: 02742/9005/12881
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Letzte Änderung dieser Seite: 18.1.2024
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