06.02.2017 | 10:05

Aktion „Urlaub von der Pflege" auch im Winter

LR Schwarz: Unterstützung und Anerkennung für pflegende Angehörige, die wichtige Betreuungsarbeit leisten

Ziel der „NÖ Urlaubsaktion für pflegende Angehörige" ist es, pflegende Familienmitglieder zu bestärken, auch an das eigene Wohlbefinden zu denken. Die erst kürzlich angehobenen Zuschüsse betragen 140 Euro für einen Urlaub in Österreich und 180 Euro für einen Urlaub in Niederösterreich.

„Rund 100.000 Menschen in Niederösterreich sind pflegebedürftig, sehr viele werden von ihren Angehörigen betreut. Das ist eine große persönliche Leistung, bedeutet aber auch Belastungen, wo wir seitens des Landes Niederösterreich beispielsweise mit der ‚NÖ Urlaubsaktion für pflegende Angehörige‘ unterstützen wollen. Denn gerade pflegende Angehörige brauchen von Zeit zu Zeit Entspannung oder Urlaub. Damit zollt Niederösterreich den Pflegenden Anerkennung für ihren Einsatz und für ihren Mut, sich dieser schwierigen Aufgabe zu stellen. In den meisten NÖ Pflegeheimen gibt es außerdem und gerade für diese Zeit die sogenannte Kurzzeit- oder Urlaubspflege", hält Sozial-Landesrätin Mag. Barbara Schwarz aktuell fest.

Gefördert werden Personen, die Pflegebedürftige, die mindestens Pflegegeld der Stufe 3 beziehen, als Hauptpflegeperson betreuen, wenn sie in Österreich ihren Urlaub (auch ohne Pflegebedürftige) verbringen. Die Aktion kann pro Person und Jahr einmal in Anspruch genommen werden - unabhängig von den Kosten und der Dauer des Urlaubs. Anträge sind online auf der Homepage des Landes, bei den Bezirkshauptmannschaften und Magistraten sowie den Gemeindeämtern möglich. Das Ansuchen ist spätestens sechs Monate nach Beendigung des Urlaubs einzubringen.

Für eben diesen Fall der Abwesenheit oder Verhinderung der pflegenden Person, gibt es in allen NÖ Landespflegeheimen die Möglichkeit der Kurzzeit- oder Urlaubspflege, die das ganze Jahr über in Anspruch genommen werden kann. „Während pflegende Angehörige neue Kraft tanken können, haben die Kurzzeitgäste im Heim die Möglichkeit, in einer familiären Umgebung eine angenehme, entspannte Zeit zu verbringen. Ein vielfältiges Pflege- und Freizeitangebot sowie eine professionelle rund um die Uhr-Betreuung sind garantiert. Kurzzeitpflege ist in der Dauer von einer Woche bis zu maximal sechs Wochen pro Jahr und bis einschließlich Pflegegeldstufe 7 möglich", informiert Schwarz.

Voraussetzungen für die Kurzzeitpflege in einem Heim sind der Hauptwohnsitz der pflegebedürftigen Person in Niederösterreich und der Bezug von Pflegegeld. Die Tarife sind von der Pflegegeldstufe abhängig und gestaffelt. Bei Bedarf gibt es einen Zuschuss der NÖ Sozialhilfe.

Mehr Informationen dazu gibt es direkt in jedem Pflegeheim und bei der NÖ Pflegehotline unter der Telefonnummer 02742/9005-9095, Montag bis Freitag in der Zeit von 8 bis 16 Uhr, oder per e-mail unter post.pflegehotline@noel.gv.at.

 

Nähere Informationen: Büro LR Schwarz, Mag. (FH) Dieter Kraus, Telefon 02742/9005-12655, E-Mail dieter.kraus@noel.gv.at.

 

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