20.01.2017 | 09:44

Bezirksgerichte in Waidhofen/Ybbs und Haag werden wieder eigenständig

LH Pröll: „Wichtig für Lebensqualität und Bürgerservice"

Im Bild von links nach rechts: Bürgermeister Mag. Werner Krammer, Justizminister Dr. Wolfgang Brandstetter, Landeshauptmann Dr. Erwin Pröll und Bürgermeister Lukas Michlmayr.
Im Bild von links nach rechts: Bürgermeister Mag. Werner Krammer, Justizminister Dr. Wolfgang Brandstetter, Landeshauptmann Dr. Erwin Pröll und Bürgermeister Lukas Michlmayr.© NLK Diese Datei steht nicht mehr zum Download zur Verfügung. Bild anfordern

Im Jahr 2012 war der Beschluss erfolgt, die Bezirksgerichte in Waidhofen/Ybbs und Haag in das Bezirksgericht Amstetten aufzunehmen, seit 2014 werden diese beiden Standorte als Nebenstellen des Bezirksgerichtes Amstetten geführt. Nun erfolgte jedoch der Entschluss, beide Standorte wieder als eigenständige Bezirksgerichte einzurichten. Fixiert wurde dies nun in einem Gespräch von Landeshauptmann Dr. Erwin Pröll mit Justizminister Dr. Wolfgang Brandstetter und den beiden Bürgermeistern Mag. Werner Krammer (Waidhofen/Ybbs) und Lukas Michlmayr (Haag).

Landeshauptmann Pröll sprach von einer „ganz wichtigen Entscheidung" für die Gemeinden Waidhofen/Ybbs und Haag, aber auch für das Bundesland Niederösterreich. Der Erhalt der beiden Standorte sei ein wesentlicher Beitrag zur infrastrukturellen Ausstattung der Gemeinden sowie ein weiterer Schritt zur Stärkung des ländlichen Raumes, betonte er. Besonders hob Pröll den Servicecharakter der Bezirksgerichte für die Bürgerinnen und Bürger hervor: „Bezirksgerichte sind wichtige Anlaufstellen bei allen Fragen im Zusammenhang mit der Justiz. Diese Entscheidung ist damit auch ein weiterer Beitrag zum Ausbau der Lebensqualität und des Bürgerservice in den beiden Gemeinden sowie in der gesamten Region."

Bundesminister Brandstetter meinte, damit gebe es nun wieder eine Struktur der Bezirksgerichte, „die im Interesse der Bürgerinnen und Bürger liegt". Mit der Unterstützung der Gemeinden Waidhofen/Ybbs und Haag sei es gelungen, „ein Behördenmodell zu entwickeln, das echte Vorteile für die Nutzerinnen und Nutzer bringt, insbesondere durch die bauliche Ausstattung (Barrierefreiheit etc.), aber auch und vor allem durch die geplanten Service-Center, die an beiden Standorten verwirklicht werden." Der Justizminister: „Damit hat auch die jahrelange Unsicherheit bezüglich der Standorte ein Ende." Auch aus gesamtökonomischer Sicht sei „die jetzt gefundene Lösung die bestmögliche", so Brandstetter, der abschließend betont: „Dasselbe gilt ja auch für den Standort Purkersdorf, der aus denselben Erwägungen sinnvollerweise aufrechterhalten werden konnte."

Der Entwurf für die notwendige Verordnung der Bundesregierung wurde dem Land Niederösterreich bereits vorgelegt, die Zustimmung der Landesregierung wird zeitnah erfolgen. In Kraft treten soll die Verordnung mit 1. September 2017. Damit wird es in Niederösterreich insgesamt 26 Bezirksgerichts-Standorte geben.

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