18.01.2016 | 09:20

LR Wilfing informiert zur Ausweispflicht in den Kliniken

„Spitäler sind seit Jahresbeginn verpflichtet, Identität der Patienten sowie rechtmäßige Verwendung der e-card zu überprüfen"

„Seit dem Jahreswechsel konnten wir bereits mehr als 75.000 Personen in den Ambulanzen der niederösterreichischen Spitäler verzeichnen. Immer wieder kommt es jedoch vor, dass Patientinnen und Patienten noch keinen Ausweis dabei haben. Jedoch sind die Spitäler seit Jahresbeginn vom Bundesgesetzgeber verpflichtet, die Identität der Patientinnen und Patienten sowie die rechtmäßige Verwendung der e-card zu überprüfen. Daher erinnern wir daran, dass Patienten bitte ihren Ausweis mitnehmen, da sonst keine Behandlung möglich ist", informiert Landesrat Mag. Karl Wilfing über die neuen Regelungen seit Anfang 2016.

Geregelt ist dies durch das im Nationalrat beschlossene Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz (SBBG). Zweck dieses Gesetzes ist die Verstärkung der Abwehr, Verhinderung und Verfolgung von Sozialbetrug. Der Begriff „Sozialbetrug" ist breit gefächert und erfasst Verhaltensweisen, wie z.B. das Nichtanmelden von Dienstnehmern (Schwarzarbeit), die Nichtabfuhr von Lohnabgaben oder das Anmelden von Personen, um ungerechtfertigt Sozialleistungen zu beziehen, obwohl diese keine unselbstständige Erwerbstätigkeit aufnehmen. Aber auch die missbräuchliche Inanspruchnahme von Krankenständen oder Verwendung von e-cards sollen durch dieses Gesetz verhindert werden.

Die bisherige Rechtslage lautete, dass generell nur im Zweifel die Identität der Patientinnen und Patienten zu überprüfen war. In der Praxis heißt das nun, dass Patientinnen und Patienten in den Krankenanstalten zur e-card auch einen Lichtbildausweis wie zum Beispiel Führerschein oder Reisepass vorlegen müssen. Damit soll die unrechtmäßige e-card-Verwendung eingeschränkt werden und damit auch die zu Unrecht erfolgten Verrechnungen von Leistungen.

Österreichs Spitäler sind also seit 1. Jänner 2016 verpflichtet, die e-card und die e-card-Infrastruktur zu verwenden und die Identität der Patienten sowie die rechtmäßige Verwendung der e-card zu überprüfen. Bei Patientinnen und Patienten bis zum vollendeten 14. Lebensjahr muss die Identität weiterhin nur im Zweifelsfall geprüft werden. Die niederösterreichischen Kliniken informieren die Bevölkerung zum Thema Ausweispflicht seit dem Vorjahr mit entsprechenden Plakaten, Foldern und Hinweisen auf der Homepage http://www.lknoe.at/.

Nähere Informationen: Büro LR Wilfing, Florian Liehr, Telefon 02742/9005-12324, e-mail florian.liehr@noel.gv.at, Mag. Bernhard Jany, NÖ Landeskliniken-Holding, Telefon 02742/9009-11600, e-mail bernhard.jany@holding.lknoe.at, http://www.lknoe.at/.

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