14.07.2022 | 15:19

Information des Amtes der NÖ Landesregierung zum Thema Dienstanweisung "Prüfungen durch den Rechnungshof und den NÖ Landesrechnungshof"

Zu den heutigen Veröffentlichungen zum Thema Dienstanweisung „Prüfungen durch den Rechnungshof und den NÖ Landesrechnungshof“ wird von Mag. Klemens Gundacker, Leiter der Internen Revision beim Amt der NÖ Landesregierung, informiert: „Die gegenständliche Dienstanweisung ,Prüfungen durch den Rechnungshof und den NÖ Landesrechnungshof‘ wurde mit 7. Juni 2022 lediglich aktualisiert und an die aktuellen Rahmenbedingungen angepasst. Die zitierte Bestimmung kommt der Anforderung des Rechnungshofes nach, dass die elektronische Übermittlung von Prüfungsunterlagen im Rahmen der Erhebungen über den durch den Rechnungshof eingesetzten Cloud Service ,Rechnungshof-Box‘ erfolgen soll. Da aufgrund der Vertraulichkeit der Unterlagen nur ein beschränkter Personenkreis zu diesem Cloud-Service Zugang erhalten soll, wurden für den Bereich des Amtes der NÖ Landesregierung diese Zugänge grundsätzlich für drei Mitarbeiter der Innenrevision angefordert. Darüber hinaus wurde hier eine Vorgangsweise festgeschrieben die im Wesentlichen in den letzten Jahren bereits gelebt wurde. Wie die Dienstanweisung ebenfalls ausführt, sind Beauskunftungen und Ergänzungen von Unterlagen per Email nach wie vor auch direkt möglich.“

Die Regelung Niederösterreichs, die Kommunikation mit dem Rechnungshof grundsätzlich über eine einzige definierte Stelle laufen zu lassen, sei im Übrigen nicht nur in Niederösterreich zu finden.

Rückfragen & Information

Amt der Niederösterreichischen Landesregierung
Landesamtsdirektion/Öffentlichkeitsarbeit
Mag. Christian Salzmann Tel.: 02742/9005-12172
Email: presse@noel.gv.at

Landhausplatz 1
3109 St. Pölten

© 2024 Amt der NÖ Landesregierung