22.06.2017 | 18:00

Illegales Glücksspiel: Schon der Besitz von illegalen Spielautomaten soll verboten werden

LR Fuchs: „Zu einfach, Abgaben zu hinterziehen und Menschen in Beschaffungskriminalität zu treiben“

„Das lückenhafte Bundesgesetz und unübersichtliche Zuständigkeiten machen es hochgerüsteten Kriminellen zu einfach, Abgaben zu hinterziehen und Menschen in Beschaffungskriminalität zu treiben“, sagt der niederösterreichische Landesrat Tillmann Fuchs (parteifrei), MBA.

Auf Einladung von Landesrat Fuchs trafen sich hochrangige Experten von Justiz, Finanzpolizei und Bezirksverwaltungsbehörden in St. Pölten, um effektivere Methoden zur Bekämpfung des illegalen Glücksspiels zu diskutieren. Unter anderem nahmen der Präsident des Landesverwaltungsgerichts NÖ MMag. Dr. Patrick Segalla, Bezirkshauptmann Dr. Heinz Zimper (Bereichssprecher Glücksspiel), Hofrat Michael Aigner, MA, Finanzpolizei, sowie zahlreiche Strafreferenten der Bezirksverwaltungsbehörden und der Landespolizeidirektion an dem Treffen teil.

Landesrat Fuchs: „Die Beschaffungskriminalität, die mit illegalem Glücksspiel einhergeht, reicht vom schweren Diebstahl, über Betrug und Raub bis hin zu Mord. Hier geht es nicht um Kavaliersdelikte, hier werden ganze Familien ins Unglück gestürzt und um ihr Hab und Gut gebracht. Dramatisch ist dies auch vor dem Hintergrund, dass bei legalen Anbietern bereits gesperrte Spielsüchtige von den Kriminellen brutal betrogen werden.“

Wenngleich die Zahl illegaler Automaten in Niederösterreich seit 2015 durch verstärkte Kontrollen und Zwangsmaßnahmen rückgängig ist, gibt es keinerlei Gründe, sich zurückzulehnen. Fuchs: „Unsere Zusammenarbeit mit der Finanzpolizei läuft gut und die Bezirksverwaltungsbehörden geben ihr Bestes. Aber es zeigt sich, dass einerseits das derzeit geltende Bundesgesetz Schwachstellen hat und andererseits die Kriminellen immer raffinierter und skrupelloser werden.“

Der Beweissicherung am Tatort kommt eine zentrale Rolle zu, weshalb Fuchs eine Spezialisierung von Kontroll- und Strafbehörden auch in Niederösterreich fordert: „Wir brauchen am Tatort die Kontroll- und Strafbehörden, den Schlosser und den bewaffneten Polizisten in einem Einsatzfahrzeug. Damit würden wir zahlreiche Praxisprobleme, die sich aus dem Gesetz ergeben, lösen.“ Dazu benötige es lediglich die Koordinierung bestehenden Personals und ein paar genehmigte Überstunden, so Fuchs.

Geschlossenen politischen Willen braucht es laut Fuchs jedoch auf bundesgesetzlicher Ebene: „Die Grundlagen des Bundesgesetzes nehmen auf die neuen technischen Möglichkeiten noch nicht genügend Rücksicht. Heute kämpfen die Beamten gegen - mittels Handy-App aus Südeuropa aktivierte Tränengas-Sprengfallen und ferngesteuerte, unbemannte Spielsaloon-Containern, die sich automatisch versperren und innen alle Beweismittel noch vor dem Zugriff zerstören. Wenn jedoch ein Kontrollbeamter eine Videokamera einsetzen will, muss er sich vorher mit dem Datenschutzbeirat auseinandersetzen.“

Täter dingfest zu machen, ist häufig ein aussichtloses Unterfangen. Die Betreiber verschleiern ihre Identität, und verzögern Verfahren bis sie verjährt sind. Die wenigsten Verfahren führen deshalb zu einer rechtskräftigen Verurteilung. Im Jahr 2016 wurden Verwaltungsstrafen von mehr als 1,3 Millionen Euro verhängt – tatsächlich exekutiert werden konnten davon nicht einmal 10.000 Euro.

In einem vollständig überarbeiteten Bundesgesetz, sieht Fuchs die einzige saubere, langfristige Lösung: „Im Gesetz muss der Besitz, die Verwahrung und die Zugänglichkeitsmachung von Glücksspielautomaten -egal ob betriebsbereit, oder angeblich nicht betriebsbereit -grundsätzlich verboten werden. Das haben wir auch in vielen anderen Bereichen wie bei Drogen, Gegenständen nach dem Verbotsgesetz, Kriegswaffen oder Chemikalien. Unsere Verfassung lässt das zu. Warum also machen wir es den Kriminellen so leicht?“ schließt Fuchs.

Nähere Informationen: Büro Landesrat Tillmann Fuchs, Telefon 02742/9005-13773, e-mail Buero.fuchs@noel.gv.at.

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