Im Rahmen des österreichischen Aufbau- und Resilienzplans 2020-2026 ist für die „Attraktivierung und Förderung der Primärversorgung“ eine Summe von 100 Millionen Euro von der EU zur Verfügung gestellt worden. Aktuell können diese Förderung allerdings nur Primärversorgungszentren (PVE) – also Gesundheitszentren – beantragen. Das Land Niederösterreich will nun die Fördergelder auf Gruppenpraxen ausweiten. „In Niederösterreich gibt es zahlreiche Gruppenpraxen mit mehreren Ärztinnen und Ärzten. Durch den Erhalt der zusätzlichen Fördergelder könnten Gruppenpraxis das Leistungsangebot weiter ausbauen und teilweise sogar zu einem Primärversorgungszentrum erweitert werden. Das Land Niederösterreich sieht darin eine zusätzliche Chance, die medizinische Versorgung unserer Landsleute noch breiter aufzustellen“, zeigt Landesrat Martin Eichtinger die Vorteile auf.
Damit in Zukunft auch Gruppenpraxen von EU-Geldern profitieren, braucht es eine Änderung in den Förderrichtlinien des „Aufbau- und Resilienzplans“. Deshalb richtete Landesrat Martin Eichtinger in der Bundeszielsteuerungskommission diesen Vorschlag an den Gesundheitsminister. Das ist bereits der zweite Vorschlag an das Gesundheitsministerium aus Niederösterreich. Denn im Sommer hat der Bund die Förderrichtlinien zugunsten von PVE-Besitzgesellschaften adaptiert. Das bedeutet, Bauvorhaben von PVE können in Zukunft schneller realisiert werden. „Das war ein wichtiger Teilerfolg“, freut sich Eichtinger über die Umsetzung und ergänzt. „Wir hoffen, dass auch bei diesem Vorschlag einer Adaption der Förderrichtlinien nachgekommen wird.“
Ärztekammer-Präsident Harald Schlögel bekräftigt den Vorstoß: „Leider spüren wir den Ärztemangel auch in Niederösterreich immer stärker. Die Ärztinnen und Ärzte leisten hervorragende Arbeit, doch die Intensität und Arbeitsbelastung werden immer größer und das Arbeiten damit schwieriger. Jede Hilfe in diesem Bereich, die der Ärzteschaft und damit dem Erhalt und Ausbau der Versorgung im niedergelassenen Bereich zugutekommt, wird von uns selbstverständlich begrüßt und unterstützt. “
Die Förderung soll nicht mit einem Gießkannenprinzip verteilt werden. „Die Gruppenpraxen müssen ähnlich versorgungswirksam wie ein Primärversorgungszentrum sein. Das bedeutet zum Beispiel ähnliche lange Öffnungszeiten, damit die bestmögliche Gesundheitsversorgung für unsere Landsleute direkt in den Regionen gewährleistet wird“, so Eichtinger. „Die Erweiterung soll die Qualität in der medizinischen Versorgung weiter fördern und vor allem all jene unterstützen, die ihre Infrastruktur für die Patientinnen und Patienten verbessern wollen“, sind sich Eichtinger und Schlögel einig.
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