23.12.2020 | 13:46

Bundesverwaltungsgericht bestätigt UVP-Bescheid für Ostumfahrung Wiener Neustadt

LR Schleritzko: Umfahrung bringt Vorteile für Stadt und Region

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerden gegen den UVP-Bescheid für die Ostumfahrung Wiener Neustadt, Teil 2, abgewiesen und bestätigt, dass alle Auswirkungen des Projektes auf Menschen und Umwelt umfassend geprüft worden sind. Für äußerst positiv hält NÖ Mobilitäts-Landesrat diese Nachricht: „Mit der Ostumfahrung Wiener Neustadt, Teil 2, kann der Umfahrungsring um Wiener Neustadt geschlossen werden. Dieser Umfahrungsring bringt wesentliche Vorteile für die Stadt Wiener Neustadt, aber auch für die gesamte Region.“

Gegen den UVP-Bescheid der NÖ Landesregierung für die Umfahrung vom 15.Jänner 2019 wurden mehrere Beschwerden eingebracht, über die das Bundesverwaltungsgericht nun entschieden hat. Damit können die weiteren Schritte zur Errichtung der Landesstraßen-Umfahrung mit Gesamtkosten von ca. 39 Millionen Euro gesetzt werden.

Die rund 4,8 km lange B 17 Ostumfahrung Wiener Neustadt, Teil 2, ist der letzte Abschnitt der Straßenverkehrs-Infrastrukturmaßnahmen im Raum Wiener Neustadt. Sie schließt an der B 60 an und führt in Richtung Süden bis zur Landesstraße B 53 beim Anschluss zur S 4. Die Verkehrsentlastung für die Bevölkerung durch die neue Umfahrung beträgt bis zu 40 Prozent.

Neben der Verkehrsentlastung für die Bevölkerung bringt der Umfahrungsring eine optimale Anbindung der medizinischen Einrichtungen (MedAustron, zukünftiges Landesklinikum) sowie des Wirtschaftsgebiets Civitas Nova und damit eine Sicherung von Arbeitsplätzen.

Nach der eingetretenen Verzögerung durch die Beschwerden kann als neuer Baubeginn für die Umfahrung das Jahr 2022 angepeilt werden.

Weitere Informationen: Büro LR Schleritzko, Florian Krumböck, BA, Telefon 02742/9005-13546, E-Mail florian.krumboeck@noel.gv.at

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