NÖ BildungsförderungSonderprogramm "Fachkräfteinitiative"
Um einem Mangel an fachlich qualifizierten Personal in bestimmten Branchen entgegenzuwirken, fördert das Land Niederösterreich mit dem Sonderprogramm „Fachkräfteinitiative“ berufliche Umschulungen, Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen für Erwerbstätige, insbesondere in den Bereichen Gastronomie, Bau- und Baunebengewerbe, FriseurIn und Metalltechnik. Damit sollen Beschäftigte, die sich in diese Bereiche erstmalig hineinentwickeln, bzw. berufsbezogen weiterbilden wollen, bedarfsgerecht unterstützt werden.
- Folgender Personenkreis wird gefördert:
* ArbeitnehmerInnen in der Privatwirtschaft (vollversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis)
* Öffentlich Bedienstete in handwerklicher Verwendung. - Der Hauptwohnsitz muss sich seit mind. 6 Monaten vor Kursbeginn in Niederösterreich befinden.
- Die Bildungsmaßnahme muss berufsbegleitend bei einem zertifizierten bzw. anerkannten Bildungsträger absolviert werden.
- Die Bildungsmaßnahme muss der Umschulung und/oder der berufsbezogenen Weiterbildung auf folgende Mangelberufe dienen:
* Gastronomie (Koch/Köchin, Restaurantfachmann/-frau, Gastronomiefachmann/-frau, FleischverarbeiterInnen
* Metalltechnik (Maschinenbautechnik, Werkzeugbautechnik, Zerspannungstechnik, Metallbau- und Blechtechnik, Schmiedetechnik, Stahlbautechnik, Fahrzeugbautechnik, Schweißtechnik)
* FriseurIn
* Bau- und Baunebengewerbe (Dach- und SchwardeckerInnen, SpenglerInnen, Elektrotechnik, Betonfertigungstechnik, Tischlerei, Zimmerei, MaurerIn, Schalungsbau, TiefbauerIn - Eine Förderung erfolgt nur von den persönlich entstandenen Kurskosten, abzüglich von DienstgeberInnen- oder sonstigen Zuschüssen.
- Für die Inanspruchnahme der Förderung ist die Absolvierung der Bildungsmaßnahme (mindestens 75%ige Anwesenheit) oder ein positiver Abschluss erforderlich.
- Das monatliche Bruttoeinkommen der antragstellenden Person darf die in der Richtlinie festgelegte Höchstgrenze nicht übersteigen.
- Während eines Zeitraumes von 3 Jahren ab Erstantragstellung können insgesamt höchstens € 2.500,-- Förderung in Anspruch genommen werden.
Monatliches Bruttoeinkommen | Höhe der Förderung |
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bis € 1.500,00 | 80% der Kurskosten |
bis € 2.000,00 | 60% der Kurskosten |
bis € 3.000,00 | 40% der Kurskosten |
Maßgebend ist das monatliche Bruttoeinkommen der Antragstellerin bzw. des Antragstellers zum Zeitpunkt der Antragstellung.
Die Antragstellung kann frühestens 13 Wochen vor Beginn der Kursmaßnahme bis spätestens 2 Wochen nach Kursbeginn erfolgen.
Für den Erhalt einer Förderzusage vor Kursbeginn muss das vollständig ausgefüllte Antragsformular bis spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn beim Amt der NÖ Landesregierung eingelangt sein.
Die Antragstellung hat mittels Online-Antrag zu erfolgen.
Die Auszahlung der Förderung erfolgt in zwei Teilbeträgen. Die Auszahlung des 1. Teilbetrages (30% der Förderung) erfolgt nach Einlangen der Anmeldungs- und Zahlungsbestätigung. Die Auszahlung des 2. Teilbetrages (70% der Förderung) erfolgt nach Einlangen der Teilnahmebestätigung bzw. der Bestätigung über einen positiven Abschluss.
Downloads
- Download: Richtlinien : Bildungsförderung NEU (pdf, 0.2 MB)
- Download: Richtlinien zum Sonderprogramm Fachkräfteinitiative (pdf, 0.2 MB)
Ihr Kontakt zum Thema Arbeitnehmerförderung
Abteilung Allgemeine Förderung und Stiftungsverwaltung
Landhausplatz 1, Haus 8
3109 St. Pölten
E-Mail: bildungsfoerderung@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-9555 (ArbeitnehmerInnen-Hotline)
Fax: 02742/9005-11230