Verkehrserschließung ländlicher Gebiete
Wege sind die Voraussetzung für die Bewirtschaftung der bäuerlichen Betriebe, für die Pflege der Kulturlandschaft sowie für die Erhaltung ihrer kulturellen Werte.
Die ländliche Verkehrserschließung zählt somit zu den wichtigsten Maßnahmen zur Schaffung angemessener Lebensbedingungen im ländlichen Raum. Sie ist entscheidend für eine zukunftsorientierte Wirtschaftsentwicklung, die zur Eigendynamik einer Region beiträgt.
Das Wegenetz erschließt die ländlichen Siedlungsbereiche sowie Wirtschafts- und Kulturflächen. Ausgehend vom übergeordneten Straßennetz führen Güterwege zu Dörfern, Höfen und Häusern sowie zu land- und forstwirtschaftlich genützten Grundstücken bis hinauf zu den Almen.
Aufgabenbereiche der Fachabteilung Güterwege:
- Errichtung und Umbau von Güterwegen
- Erhaltung des ländlichen Wegenetzes (Instandsetzung und Instandhaltung)
- Maßnahmen zur Alm- und Weideverbesserung
- Katastrophenschäden an Gemeinde- und Privatstraßen sowie an landwirtschaftlichen Flächen und Anlagen
Unsere Mitarbeiter beraten Sie in allen fachlichen Fragen hinsichtlich Planung, Ausbau, Erhaltung und Förderung der Verkehrserschließung ländlicher Gebiete.
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