Morgen, Freitag, tritt die angekündigte neue Teststrategie des Bundes in Kraft. Dies sorgt für weitreichende Änderungen des aktuellen Testangebots in Niederösterreich. „Der Bund übernimmt ab 1. April nur mehr die Kosten für fünf PCR-Tests sowie fünf Antigen-Tests pro Person und Monat. Zwar wird es für vulnerable Gruppen Ausnahmen geben, dennoch bewirkt diese Entscheidung umfangreiche Änderungen der Teststruktur in Niederösterreich“, betont LH-Stellvertreter Stephan Pernkopf und Landesrätin Ulrike Königsberger-Ludwig.
Trotz der Einschränkungen des Bundes wird es weiterhin möglich sein, über „NÖ gurgelt“ in fast 250 SPAR-Filialen fünf kostenlose PCR-Tests abzuwickeln. Zudem bleibt die Möglichkeit bestehen, die Teströhrchen in 34 McDonalds-Restaurants abzugeben. „Seit dem Start Ende Oktober wurden im Rahmen von ‚NÖ gurgelt‘ 5,3 Mio. Tests ausgegeben. Der Höchstwert an ausgewerteten Proben pro Tag lag bisher bei über 20.000 Tests, wobei insgesamt 1,4 Mio. Tests durch Novogenia analysiert wurden“, bedanken sich Pernkopf und Königsberger-Ludwig bei der Handelskette SPAR sowie beim Salzburger Biotechnologieunternehmen für die gute Zusammenarbeit.
Neu ist auch, dass man sich in wenigen Tagen über „NÖ gurgelt“ aus der behördlichen Absonderung freitesten wird können. „Bisher gab es die Möglichkeit zur Freitestung nur im Rahmen der behördlichen Drive-ins und Walk-ins. Künftig wird auch eine Gurgelprobe, die in die Abgabeboxen bei SPAR und McDonalds geworfen wird, als Nachweis möglich sein“, so Pernkopf und Königsberger-Ludwig.
Im Hinblick auf die kostenlose Testmöglichkeit in den niederösterreichischen Apotheken konnte nach ausführlichen Gesprächen mit dem Bund und der Apothekerkammer nun eine Lösung für den Fortbestand des Angebots sichergestellt werden. „Die Niederösterreichinnen und Niederösterreicher können in Zukunft einfach zu Monatsbeginn per Selbsterklärung angeben, ob sie ihre PCR-Tests bei „NÖ gurgelt“ oder in den Apotheken machen wollen. Danach können sie die ihnen zugesicherten Tests in dem jeweiligen System durchführen. Trotz der sehr späten Zusage des Bundes für diese Möglichkeit, die erst in letzter Minute eingetroffen ist, ist nun eine gute Lösung für die Menschen gelungen“, so die beiden Regierungsmitglieder.
Jene vulnerablen Gruppen, die in den Ausnahmeregelungen erfasst wurden und uneingeschränkt testen lassen können, werden diese entweder über eines der PCR-Testangebote oder in Ausnahmefällen auch direkt vor Ort in der entsprechenden Einrichtung, z. B. Spitäler, Alten- und Pflegeheime etc., mittels Antigentest machen können. Für die Glaubhaftmachung werden die Personen mittels Selbstverpflichtung eine Bestätigung entweder auf der Plattform „NÖ gurgelt“ oder direkt in den Apotheken unterschreiben müssen.
Eingestellt werden hingegen bis auf wenige Ausnahmen die Antigen-Teststraßen der Gemeinden, da ihre Finanzierung durch den Bund nicht mehr gewährleistet wird. Über die Plattform www.selbsttestung.at können jedoch die fünf Antigen-Tests, die künftig pro Monat in den Apotheken abgegeben werden, wie bisher für ein Zertifikat hochgeladen werden. „Unser besonderer Dank gilt all jenen, die in den letzten eineinhalb Jahren mitgearbeitet und damit einen wichtigen Beitrag im Rahmen der Pandemiebekämpfung geleistet haben“, so Pernkopf und Königsberger-Ludwig.
Keine Veränderungen gibt es im Bereich der behördlichen Testungen. Sowohl die zehn Drive-ins als auch die sechszehn Walk-ins werden für die Abklärung von Verdachtsfällen sowie die Freitestung zur Verfügung stehen.
Nähere Informationen beim Büro LH-Stv. Pernkopf, E-Mail: buero.pernkopf@noel.gv.at, bzw. Büro LR Ulrike Königsberger-Ludwig, E-Mail: post.lrkoenigsberger-ludwig@noel.gv.at
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