Abfallbilanzmeldungen für Gemeinden und Gemeindeverbände

Buchungstabelle für Jahresmeldungen im EDM

Gemäß Abfallbilanzverordnung (BGBl.II Nr.497/2008 idgF) sind Gemeinden und Gemeindeverbände verpflichtet, Abfallaufzeichnungen elektronisch zu führen und bis spätestens 15.März eine Jahresabfallbilanz zu melden.  


Buchungstabelle "NÖ Kommunale Abfallbilanz"

Gemäß Abfallbilanzverordnung (BGBl.II Nr.497/2008) sind Gemeinden und Gemeindeverbände verpflichtet, Abfallaufzeichnungen und Bilanzen elektronisch zu führen und bis spätestens 15.März eine Jahresabfallbilanz zu melden.

Zur Verwendung der Tabelle:

1. Beantworten Sie drei Fragen, um sich richtig einzuordnen (Kategorisierung):

a)    Ist die Gemeinde Mitglied eines Abfallwirtschaftsverbandes (gem. 1. NÖ-GemeindeverbändeVO: Übertragung der Vollziehung des NÖ Abfallwirtschaftsgesetzes 1992, LGBl. 8240) ? (j/n)

b)    Betreibt die Gemeinden eine eigenen Abfallbehandlungsanlagen (z.B. eine Bodenaushubdeponie!)? (j/n)

c)     Bedient sich die Gemeinde eines ausgelagerten Betriebes (Unternehmens)? (j/n)

Kontrolle: Im Tabellenblatt "Gemeindezuordnung" Kategorie überprüfen z.B.: Gemeinde Kematen an der Ybbs " jnn " (im Tabellenblatt "Erläuterung" erklärt)!

2. Im Tabellenblatt "Buchungen einzelner Abfallarten" Filter der Spalten A,B und C (Zeile 3) einstellen - im Beispiel Kematen " jnn " - es werden nur mehr die Buchungsvarianten und Abfallarten dieser Gemeinde angezeigt! Ausgehend vom Akteur 1(Gemeinde) werden alle Buchungen der noch möglichen Akteure angezeigt!

Zur Unterstützung bei der korrekten Buchung von Abfallbilanzdaten wird für Gemeinden und Gemeindeverbände die Tabelle "kommunale Abfallbilanz NÖ" zur Verfügung gestellt.

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Abt. Umwelt- und Energiewirtschaft
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Letzte Änderung dieser Seite: 29.10.2019
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