Der Landtag von Niederösterreich trat heute unter dem Vorsitz von Präsident Ing. Hans Penz zu seiner letzten Sitzung in diesem Jahr zusammen.

Abgeordneter Anton   E r b e r   (VP) berichtete zu einem Antrag mit Gesetzentwurf der Abgeordneten Mag. Schneeberger, Dworak u. a. betreffend Änderung des NÖ Jugendwohlfahrtsgesetzes 1991 (NÖ JWG 1991).

Abgeordneter Emmerich   W e i d e r b a u e r   (G) meinte, dass es hierbei um wichtige Maßnahmen gehe, man Qualitätssicherung auch über Landesgrenzen hinweg brauche und der Schutz der Kinder vor der Landesgrenze nicht Halt machen dürfe. Es gehe allerdings auch darum, im Hinblick auf die Probleme, mit denen die Jugendwohlfahrt konfrontiert sei, Ursachenforschung zu betreiben. Diese Probleme seien in den vergangenen Jahren öfters nicht entsprechend erkannt worden, doch es gebe Familien mit Problemen und Überforderung an den Schulen.

Abgeordneter Edmund   T a u c h n e r   (FP) bezeichnete die Jugendwohlfahrt als wichtiges Instrument, seine Fraktion werde dem Antrag zustimmen. Weiters merkte er an, dass die Jugend allerdings auch vor gewissen TV-Sendungen geschützt werden sollte und der Jugendschutz bzw. die Jugendwohlfahrt öfters heutigen Bedingungen angepasst werden müsse. Es dürfe im Bereich der Jugendwohlfahrt keine Kürzungen geben, sondern mehr Personal sei von Nöten.

Abgeordneter Rupert   D w o r a k   (SP) meinte, dass die Gemeinden hier sehr gut verhandelt hätten, bei der Jugendwohlfahrt habe die Lücke der Gemeinden gegenüber dem Land 14,6 Millionen Euro betragen. Dem Land 35 Millionen für diesen Bereich abzuringen, sei ein sehr gutes Ergebnis für die Gemeinden. Sein Dank, so Dworak, gelte den Landesregierungsmitgliedern Karin Scheele und Wolfgang Sobotka. Man habe hier ein solides Gebäude, auf das man aufbauen könne. Zu seinem Vorredner Tauchner hielt er fest, dass der gesetzliche Auftrag in diesem Bereich klar geregelt sei. Die Jugendwohlfahrt in Niederösterreich weise eine beeindruckende Leistungsbilanz aus und mit der nunmehrigen Änderung könne man zufrieden sein, die Jugendwohlfahrt sei auch in Zukunft bestens aufgestellt.

Abgeordnete Ingeborg   R i n k e   (VP) merkte an, dass es in Niederösterreich viele Jugendheime von hoher Qualität gebe, in denen sich die Kinder auch wohlfühlen würden. Man wolle aber auch den Gemeinden die Möglichkeit geben, individuelle Hilfe für die Kinder zu erreichen. Die Gemeinden seien bereit, hier finanzielle Leistungen zu erbringen und die Familien würden diese finanziellen Zuwendungen benötigen. Die besonderen Angebote für familiäre Hilfe seien im Gesetz geregelt, es handle sich um passgenaue Hilfen und einen Fingerzeig in die Zukunft. Der Landtag nehme diese Materie ernst und stelle der Jugendwohlfahrt einen besseren Arbeitsrahmen zur Verfügung.

Der Antrag wurde einstimmig angenommen.

Die weitere Berichterstattung über die Sitzung des NÖ Landtages findet man unter www.landtag-noe.at/service/politik/landtag/NLK/LANDTAG20111215.doc   

 

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