19.07.2011 | 14:43

NÖ Schongebietsverordnung für Wasserversorgung Neufeld

Umfassender Wasserschutz hat hohen Stellenwert in Niederösterreich

Seitens der Wasserrechtsabteilung beim Amt der NÖ Landesregierung wurde vor kurzem ein rund 13 Quadratkilometer großes Gebiet östlich von Zillingdorf (Bezirk Wiener Neustadt-Land) zum Grundwasserschongebiet erklärt. Das Burgenland erweitert gleichzeitig sein bestehendes Schutzgebiet. Die Schongebietsverordnungen wurden zwischen den beiden Bundesländern Niederösterreich und Burgenland in Abstimmung mit dem Lebensministerium ausgearbeitet.

„Üblicherweise werden derartige Schongebiete flächenmäßig für eine Wasserzustromzeit von 60 Tagen ausgelegt. Im diesem Fall hat das Land auf niederösterreichischem Gebiet sogar eine Zustromzeit von einem Jahr festgesetzt. Dies stellt einen wichtigen Schritt für einen umfassenden Wasserschutz dar und zeigt einmal mehr, dass der Wasserschutz in Niederösterreich einen besonders hohen Stellenwert hat", betonen die Experten der zuständigen Wasserrechtsabteilung. Diese Schongebietsregelung garantiert zum einen ein umfassendes Schutzkonzept gegen Belastungen wie Straßen, Betriebe und Landwirtschaft und ermöglicht zum anderen weiterhin die ökologische Produktion von heimischen Nahrungsmitteln.

Für die Region im südlichen Wiener Becken wird weiters ein umfassendes Beratungsprogramm angeboten. Mit dem Nitratinformationsdienst (NID) soll zusätzlich ein deutlich größeres Gebiet als das geplante Schongebiet abgedeckt werden. Damit wird ein effizienter Grundwasserschutz möglich, da die Düngung nicht nach fix vorgegebenen Tabellenwerten erfolgt, sondern auf den jeweiligen tatsächlichen Pflanzenbedarf, abhängig von Witterung und Vorfrucht, Rücksicht genommen werden kann. Der Nitratinformationsdienst stellt eine optimale Ergänzung zu den Einschränkungen im geplanten Schongebiet dar.

Nähere Informationen: Büro LR Pernkopf, Mag. Markus Habermann, Telefon 02742/9005-15473, e-mail markus.habermann@noel.gv.at.

 

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