06.07.2010 | 15:34

Weiterführung der Investitionsförderung gesichert

Pernkopf: Tierschutzrechtliche Anpassungen als Schwerpunkt

„Niederösterreich hat seit dem Jahr 2007 bei der Investitionsförderung einen besonderen Schwerpunkt gesetzt und die Budgetmittel im Vergleich zur vorhergehenden Periode mehr als verdoppelt. Aktuell stehen in der Periode 2007 bis 2013 rund 204 Millionen Euro an EU-, Bundes- und Landesmitteln für die Bereiche Investitionsförderung und Niederlassungsprämie zur Verfügung", meint Landesrat Dr. Stephan Pernkopf zur Weiterführung der Investitionsförderung für die Landwirtschaft.

Das angebotene Förderprogramm wurde von den niederösterreichischen Betrieben gut genutzt: Seit dem Jahr 2007 langten bisher Anträge von knapp 9.000 Betrieben in der NÖ Landes-Landwirtschaftskammer ein. Gleichzeitig wurden damit Investitionen mit einem Volumen von mehr als 650 Millionen Euro ausgelöst. Durch diese Investitionsfreudigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe sind die bis 2013 zur Verfügung stehenden Mittel laut Experten bereits sehr weit ausgeschöpft.

Damit möglichst viele Betriebe die Investitionsförderung nutzen können, ist eine Anpassung der Fördersätze notwendig. Die Änderungen gelten für alle Anträge, die ab sofort in der örtlich zuständigen Bezirksbauernkammer gestellt werden. Investitionen werden in Zukunft mit 15 Prozent gefördert. Werden die Investitionen aufgrund tierschutzrechtlicher Bestimmungen notwendig, erhalten die Antragsteller um 5 Prozent mehr Unterstützung, also insgesamt 20 Prozent. Das trifft für rinderhaltende Betriebe mit Anbindehaltung sowie für Zuchtsauenhalter zu, die den Wartestall adaptieren oder neu bauen müssen.

Die Anpassung bei den Investitionszuschüssen ermöglicht Verbesserungen bei der Inanspruchnahme von geförderten Krediten. Durch eine Anhebung der Finanzierungsobergrenze von 55 auf 65 Prozent können nunmehr bei Anträgen höhere Kreditbeträge bewilligt werden.

„Die Jungübernehmerförderung, die gemeinsam mit der Investitionsförderung aus dem gleichen Fördertopf finanziert wird, ist dem Land Niederösterreich ein besonderes Anliegen. Mit der Anpassung der Förderbedingungen wird sichergestellt, dass diese bis zum Ende der Förderperiode zur Verfügung steht", so der Landesrat abschließend.

Weitere Informationen: Büro Landesrat Pernkopf, Klaus Luif, Telefon 02742/9005-12705, e-mail klaus.luif@noel.gv.at.

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